Ersatzlose Enteignung des Zobelhofes von 1680
im Ostseebad Baabe / Rügen 1999


Man sollte es nicht für möglich halten, aber der Deutsche Staat, vertreten durch die Bundesrepublik Deutschland lässt keine Möglichkeit aus, politisch verfolgte Christen, die gezielt als "Projektgruppe Hoteliers" von der DDR in der Stasi-Aktion-Rose 1953 vom Säugling bis zum Greis kriminalisiert wurden zum Zweck der Einziehung des Eigentumes, durch den Rechtsstaat enteignen zu  lassen.

So geschehen mit dem Zobelhof der Familie Zobel, die seit ca. 1897 im   Ostseebad Göhren beruflich tätig war und auch dort ihren Wohnsitz hatte. 1919 kaufte sich der Hotelier Reinhold Zobel den kleinen Zobelhof zu 50.288 qm direkt am Selliner See, neben dem Wohnhaus seiner Mutter, die in der Dorfstraße in Baabe wohnte. Der Hof besteht aus einem 2-Familienwohnhaus, bzw. im EG aus einer 3 Zimmerwohnung und einer 2 Zimmerwohnung, wobei jede Wohnung einen eigenen Ausgang hat. Das Dachgeschoß ist nur mit einem Zimmer ausgebaut, das große Strohdach schützt das ganze Haus vor Wind und Wetter. über den Hof steht die große denkmalgeschützte Scheune, die wie das Wohnhaus auf das Jahr 1680 zurückgeht. Sie ist aus Fachwerk gebaut, dazwischen liegen geflochtene Äste, die mit Kuhdung angeworfen sind. Ein Prachtwerk der damaligen Baukunst. Das Wohnhaus ist ein Massivbau aus Ziegelsteinen.
1919 waren Reinhold und Marie Zobel gerade 51 Jahre alt und dachten so langsam an den Ruhestand. Johanna Gager, die Mutter von Marie war 1916 in Göhren verstorben und so zog es natürlich nach Baabe zur noch überlebenden Mutter.

1919 kaufte Reinhold Zobel den kleinen Hof, weil er als Ulan in der Garnison Demmin gedient hatte und Pferde züchten wollte. In Göhren wohnte sein Kutscher mit Familie im Pferdestall und Kutscherhaus, der späteren "Villa Zobel".

Als Eigentümer des Zobelhofes wurde die Tochter Liselotte eingetragen, die jetzt gerade 6 Jahre alt war.
1923 wurde das Hotel Seestern in Göhren verkauft und die Hoteliersfamilie Zobel wollte sich auf dem Zobelhof in Baabe am See niederlassen. Im Winter war geplant, in der Hoteldependance "Villa Seestern" zu wohnen, die nicht  zusammen mit dem Hotel Seestern zu ca. 15o Betten verkauft worden war.

Durch einen geschickten Schachzug hatte der Käufer, ein jüdischere Kaufmann aus Berlin die Fälligkeit des Kaufpreises hinausgeschoben und als der Preis endlich fällig war, bekam Reinhold Zobel für seine Lebensarbeit gerade noch 2 Pferde. Das verbliebene Haus war noch mit den Hypotheken belastet, die der Staat nicht abgewertet hatte.

Nach 2 Jahren des Versuches, mit den Schulden zu leben und durch Vermietung des Wohnhauses in Göhren die Zinsen der nicht abgewerteten Hypotheken zu zahlen, entschloss man sich, vor einem Zwangsverkauf des Eigentumes ein neues Hotel zu bauen. An die Dependance Villa Seestern wurde ein Saal von 4o Metern Länge und 15 Metern Breite angebaut, ebenso Gewerbekeller, eine große Küche und 12 Garagen. Das Kutscherhaus wurde aufgestockt und als Bettenhaus des Hotels eingerichtet. So war die Villa Zobel entstanden und aus der Dependance "Villa Seestern" wurde das Hotel "Deutsches Haus".

Das war 1925-1926. Dann hörte Reinhold Zobel von einer armseeligen Familie mit 16 Kindern, die in Baabe eine Wohnung suchte. Für geringes Geld setzte er die Familie in den Zobelhof ein. Die Jahrespacht brachte gerade so viel, daß die Feuerversicherung und die Grundsteuern bezahlt werden konnten. Der Pächter betrieb einen Fuhrbetrieb, wofür die große Scheune natürlich gut war, denn hier wurden Pferde und Wagen untergestellt.

Häufig war die Familie nicht in der Lage, die Pacht aufzubringen, so daß der Hotelier Reinhold Zobel bereit war, diese mit Fuhrleistungen zu verrechnen.
Kühlhäuser im heutigen Sinne gab es noch nicht. Seit 1908 hatte Reinhold Zobel ein "Eisloch" in den Lobber Wiesen gekauft. Hier sammelte sich das Regenwasser, hier wurde im Winter wenn das Regenwasser gefroren war, das Eis in Blöcken herausgesägt, auf Pferdefuhrwerke aus Baabe verladen und im hoteleigenen Eiskeller, der 7 Meter tief in die Erde gebaut war, eingeschichtet. Dicht umpackt mit Stroh, hielt sich das Eis bis zum Sommer, wenn Bier und andere Getränke und Speisen im Hotel gekühlt werden mußten. Diese Fuhren machte dann der Pächter aus Baabe, um seine geringe Pacht abzuarbeiten. Der Göhrener Heinz Borgwardt, heute 80 Jahre alt, kann sich noch gut an die Eisfuhren erinnern, half er doch selbst manches mal mit.

Bis zur Deportation der Hoteliersfamilie Zobel 1953 in der "Stasi-Aktion-Rose" war also die Pächterfamilie seit 1926 ununterbrochen Pächter gewesen. 27 Jahre.
Die Pächterin hatte eines Tages zu Liselotte Zobel gesagt: "Jetzt sind wir schon so lange Pächter, jetzt zahlen wir nicht mehr, wir haben den Hof längst bezahlt!" Das mit der Pacht gerade Steuer und Versicherung beglichen war, wollte sie nicht wahrhaben.

Angeblich hat die Pächterfamilie 1965 den Hof "redlich" erworben, der noch vor meiner -des Verfassers und Schriftstellers Siegfried Schmidt- Geburt an den ältesten Sohn Herbert Hörnlein übertragen worden war im November 1952 durch Notarvertrag, gekauft angeblich 1965.
Da der Eigentümer Herbert Hörnlein * 08.01.1945 zum Zeitpunkt der Übertragung gerade 7 Jahre alt war, wurde durch das Amtsgericht Bergen ein Vormund/Pfleger bestellt, nämlich eine Notariatsangestellte aus Bergen. Sie war vom Amtsgericht anerkannt und sollte bis zur Volljährigkeit des Minderjährigen als Vormund wirken. Die Volljährigkeit ist also nach gültigem Deutschen Recht am 9.1.1966 eingetreten.
Entweder hat das Vormundschaftsgericht des Amtsgerichtes Bergen auf Rügen seine Pflichten nicht eingehalten oder in Deutschland gehen die Uhren anders.
Schließlich brachte die Pacht so viel, daß Feuerversicherung und Steurn bezahlt werden konnten, der Pächter blieb immer derselbe, eine Überschuldung die zum Zwangsverkauf hätte führen können, kann also nicht zustande gekommen sein.

Einen Nachweis über die Konten der Pflegschaft/Vormundschaft könnte das Amtsgericht Bergen auf Rügen bis heute, im Jahr 2001 nicht nachweisen.

Angeblich hat der Pächter das Wohnhaus ohne das dazugehörige Grundstück, mit dem es seit 300 Jahren fest verbunden war, über das Arbeiterwohnungsbaugesetz gekauft. Dieses Gesetz gab es erst seit 1954 und es sollte dazu dienen, die Bombentrichter in Großstädten durch Neubauten zu schließen. Vom Verkauf des beschlagnahmten Eigentumes "minderjähriger Wirtschaftsverbrecher" war aber im Gesetzestext nicht die Rede.

1989 bei der angeblichen "Wende" fragte Liselotte Schmidt geb. Zobel, verw. Hörnlein bei der DDR Regierung an, geleitet wurde das Schreiben an das "Ministerium des Innern", wann mit der Rückgabe des Hotels in Göhren und des Hofes in Baabe zu rechnen sei.
Im Frühjahr erreichte mich ein Schreiben einer Kommission zur Auflösung der Bezirkszentrale der Staatssicherheit in Rostock, daß der Brief vom November 1989 an die Staatssicherheit Rostock weitergeleitet worden war, also nicht an die Bürgermeister von Göhren und Baabe ging.

Bald darauf hieß es in der Bundesdeutschen Presse, daß man sein Eigentum "anmelden" müsse, da sonst die Rückgabe nicht gewährleistet sei. Außerdem sollte man den Bürgermeistern mitteilen, was man zu investieren gedächte.

So fuhr Herbert Hörnlein im April 1990 nach Baabe und Göhren auf Rügen, um das Eigentum, das seit der Deportation der Gesamtfamilie im März 1953 vom Deutschen Staat beschlagnahmt war, zurückzufordern.
Der Verwaltungsleiter von Göhren, H.D. brüllte ihn an, da man immer noch der Meinung war, eine "sozialistische DDR" gründen zu können. Die Runden Tische waren begründet worden, eigentlich wollten die Roten Horden gar keine Wende.
In den Ämtern auf Rügen war die selbe Linie feststellbar. Alles abwimmeln. Man ging so vor, als sei der Grundsatz:

DER EIGENTÜMER HAT SICH GEMELDET  JETZT VERKAUFEN WIR EUCH DAS SCHNELL!!!

So geschehen durch den damaligen Verwaltungsleiter H.D. im Ostseebad Göhren mit der Hoteldependance des Hotels Deutsches Haus, Haus "Heiderose", Elisenstraße 6, mit der widersinnigen Behauptung: Das Haus gehört dem FDGB Direktor und der Schuldirektorin, sie kaufen jetzt mit Genehmigung der Verwaltung von Göhren das Grundstück Fl.Nr. 84, auf dem das Haus seit 1919 steht.
Meine Strafanzeige gegen den Verwaltungsleiter H.D. wurde von der Staatsanwaltschaft Stralsund nicht zu Ende geführt. So habe ich den Eindruck gewonnen, daß man bei der angeblichen "Wende" vergessen hat, die "DDR-Juristen" ersatzlos zu entsorgen.
H.D. wurde laut, als Herbert Hörnlein das Haus seiner Schwester endlich frei bekommen wollte (April 1990). In einem Brief 1 Jahr später beklagte H.D. dann auch mir gegenüber, daß es Mißverständnisse gegeben habe - machte aber mit keinem Wort  den "Verkauf" rückgängig. Auf meinen Antrag von 1992 hin, an ihn und den Bürgermeister von Göhren W.P., ein Ersatzgrundstück in gleicher Größe für Regina Hörnlein bereitzustellen erklärte mir der Bürgermeister von Göhren, ehem. NVA Mitarbeiter:

WENN WIR EIN ERSATZGRUNDSTÜCK HABEN   V E R K A U F E N    WIR ES LIEBER  ALS ES IHNEN ZU GEBEN!!!
Die Deutsche Justiz erwies sich als unfähig im wiederholten Male, das Eigentum der in der Aktion Rose zwangsausgewiesenen Eigentümer vor willkürlichen Übergriffen zu schützen und tut es noch heute so, als seien die 1953 zwangsausgewiesenen Aktion Rose Betroffenen  VERBRECHER !
Auch die SPD Bundesregierung tutet in dasselbe Horn!

Ebenfalls im April 1990 war Herbert Hörnlein beim CDU Bürgermeister D.M. von Baabe und fragte nach dem Zeitpunkt der Rückgabe seines Hofes mit großem reetgedeckten 2 Familienhaus und großer reetgedeckter Scheune samt 50.288 qm Acker und Wiesen am Selliner See Nr. 1. Die Pächterfamilie, die seit 1926 Pächter war, sollte unverändert Pächter bleiben.

Der Pächter erklärte dann im Mai 1990: Endlich kommt mal einer von den
Eigentümern. Da sitzen ganz komische Leute von der Staatssicherheit und anderen Organen, die haben sich bewaffnet und warten, daß ein Eigentümer kommt. Gehen Sie da bloß nicht hin.

Später erklärte derselbe Pächter dem verdutzten Eigentümer dann:
Wir sind mit dem Bus zu so vielen Notaren gefahren und wollten den Hof aufteilen und einzelne Flächen daraus kaufen. Auch der Bürgermeister D.M. ist mitgefahren, aber kein Notar wollte ohne Zustimmung des rechtmäßigen Eigentümers einen Kaufvertrag machen.

Diese Aktion des CDU Bürgermeisters von Baabe, der im Rechtsstaat BRD noch immer im Amt ist, gipfelte in der ersatzlosen Enteignung des Wohnhauses des Hofes mit ca. 1300 qm Bauland im Jahr 1999 durch das "rechtsstaatliche Landgericht Stralsund". Das Enteignungsurteil, das sich auch gegen meine damals 85-jährige Mutter richtet, will zu einem späteren Zeitpunkt eine Entschädigung vorsehen. Wie lange soll wohl ein 85-jähriger Eigentümer noch auf eine Entschädigung warten, die dann ja mindestens im "Verkehrswert zum Zeitpunkt der Enteignung 1999 - nach meiner Rechnung 400.000,-- EURO" erfolgen müsste noch leben? Vor allem müsste dann das Ostseebad Baabe als Kommune für die Taten seines
Bürgermeisters einstehen. Oder springt vielleicht seine Wahlpartei, die CDU ein?



zum Inhaltsverzeichnis


nächstes Kapitel