Ersatzlose
Enteignung des Zobelhofes von 1680
im Ostseebad Baabe / Rügen
1999
Man sollte es nicht für
möglich halten, aber der Deutsche Staat, vertreten durch die
Bundesrepublik Deutschland lässt keine Möglichkeit aus,
politisch verfolgte Christen, die gezielt als "Projektgruppe
Hoteliers" von der DDR in der Stasi-Aktion-Rose 1953 vom
Säugling bis zum Greis kriminalisiert wurden zum Zweck der
Einziehung des Eigentumes, durch den Rechtsstaat enteignen zu
lassen.
So geschehen mit dem Zobelhof der Familie Zobel, die
seit ca. 1897 im Ostseebad Göhren beruflich tätig
war und auch dort ihren Wohnsitz hatte. 1919 kaufte sich der Hotelier
Reinhold Zobel den kleinen Zobelhof zu 50.288 qm direkt am Selliner
See, neben dem Wohnhaus seiner Mutter, die in der Dorfstraße in
Baabe wohnte. Der Hof besteht aus einem 2-Familienwohnhaus, bzw. im
EG aus einer 3 Zimmerwohnung und einer 2 Zimmerwohnung, wobei jede
Wohnung einen eigenen Ausgang hat. Das Dachgeschoß ist nur mit
einem Zimmer ausgebaut, das große Strohdach schützt das
ganze Haus vor Wind und Wetter. über den Hof steht die große
denkmalgeschützte Scheune, die wie das Wohnhaus auf das Jahr
1680 zurückgeht. Sie ist aus Fachwerk gebaut, dazwischen liegen
geflochtene Äste, die mit Kuhdung angeworfen sind. Ein
Prachtwerk der damaligen Baukunst. Das Wohnhaus ist ein Massivbau aus
Ziegelsteinen.
1919 waren Reinhold und Marie Zobel gerade 51 Jahre
alt und dachten so langsam an den Ruhestand. Johanna Gager, die
Mutter von Marie war 1916 in Göhren verstorben und so zog es
natürlich nach Baabe zur noch überlebenden Mutter.
1919
kaufte Reinhold Zobel den kleinen Hof, weil er als Ulan in der
Garnison Demmin gedient hatte und Pferde züchten wollte. In
Göhren wohnte sein Kutscher mit Familie im Pferdestall und
Kutscherhaus, der späteren "Villa Zobel".
Als
Eigentümer des Zobelhofes wurde die Tochter Liselotte
eingetragen, die jetzt gerade 6 Jahre alt war.
1923 wurde das
Hotel Seestern in Göhren verkauft und die Hoteliersfamilie Zobel
wollte sich auf dem Zobelhof in Baabe am See niederlassen. Im Winter
war geplant, in der Hoteldependance "Villa Seestern" zu
wohnen, die nicht zusammen mit dem Hotel Seestern zu ca. 15o
Betten verkauft worden war.
Durch einen geschickten Schachzug
hatte der Käufer, ein jüdischere Kaufmann aus Berlin die
Fälligkeit des Kaufpreises hinausgeschoben und als der Preis
endlich fällig war, bekam Reinhold Zobel für seine
Lebensarbeit gerade noch 2 Pferde. Das verbliebene Haus war noch mit
den Hypotheken belastet, die der Staat nicht abgewertet hatte.
Nach
2 Jahren des Versuches, mit den Schulden zu leben und durch
Vermietung des Wohnhauses in Göhren die Zinsen der nicht
abgewerteten Hypotheken zu zahlen, entschloss man sich, vor einem
Zwangsverkauf des Eigentumes ein neues Hotel zu bauen. An die
Dependance Villa Seestern wurde ein Saal von 4o Metern Länge und
15 Metern Breite angebaut, ebenso Gewerbekeller, eine große
Küche und 12 Garagen. Das Kutscherhaus wurde aufgestockt und als
Bettenhaus des Hotels eingerichtet. So war die Villa Zobel entstanden
und aus der Dependance "Villa Seestern" wurde das Hotel
"Deutsches Haus".
Das war 1925-1926. Dann hörte
Reinhold Zobel von einer armseeligen Familie mit 16 Kindern, die in
Baabe eine Wohnung suchte. Für geringes Geld setzte er die
Familie in den Zobelhof ein. Die Jahrespacht brachte gerade so viel,
daß die Feuerversicherung und die Grundsteuern bezahlt werden
konnten. Der Pächter betrieb einen Fuhrbetrieb, wofür die
große Scheune natürlich gut war, denn hier wurden Pferde
und Wagen untergestellt.
Häufig war die Familie nicht in
der Lage, die Pacht aufzubringen, so daß der Hotelier Reinhold
Zobel bereit war, diese mit Fuhrleistungen zu verrechnen.
Kühlhäuser
im heutigen Sinne gab es noch nicht. Seit 1908 hatte Reinhold Zobel
ein "Eisloch" in den Lobber Wiesen gekauft. Hier sammelte
sich das Regenwasser, hier wurde im Winter wenn das Regenwasser
gefroren war, das Eis in Blöcken herausgesägt, auf
Pferdefuhrwerke aus Baabe verladen und im hoteleigenen Eiskeller, der
7 Meter tief in die Erde gebaut war, eingeschichtet. Dicht umpackt
mit Stroh, hielt sich das Eis bis zum Sommer, wenn Bier und andere
Getränke und Speisen im Hotel gekühlt werden mußten.
Diese Fuhren machte dann der Pächter aus Baabe, um seine geringe
Pacht abzuarbeiten. Der Göhrener Heinz Borgwardt, heute 80 Jahre
alt, kann sich noch gut an die Eisfuhren erinnern, half er doch
selbst manches mal mit.
Bis zur Deportation der
Hoteliersfamilie Zobel 1953 in der "Stasi-Aktion-Rose" war
also die Pächterfamilie seit 1926 ununterbrochen Pächter
gewesen. 27 Jahre.
Die Pächterin hatte eines Tages zu
Liselotte Zobel gesagt: "Jetzt sind wir schon so lange Pächter,
jetzt zahlen wir nicht mehr, wir haben den Hof längst bezahlt!"
Das mit der Pacht gerade Steuer und Versicherung beglichen war,
wollte sie nicht wahrhaben.
Angeblich hat die Pächterfamilie
1965 den Hof "redlich" erworben, der noch vor meiner -des
Verfassers und Schriftstellers Siegfried Schmidt- Geburt an den
ältesten Sohn Herbert Hörnlein übertragen worden war
im November 1952 durch Notarvertrag, gekauft angeblich 1965.
Da
der Eigentümer Herbert Hörnlein * 08.01.1945 zum Zeitpunkt
der Übertragung gerade 7 Jahre alt war, wurde durch das
Amtsgericht Bergen ein Vormund/Pfleger bestellt, nämlich eine
Notariatsangestellte aus Bergen. Sie war vom Amtsgericht anerkannt
und sollte bis zur Volljährigkeit des Minderjährigen als
Vormund wirken. Die Volljährigkeit ist also nach gültigem
Deutschen Recht am 9.1.1966 eingetreten.
Entweder hat das
Vormundschaftsgericht des Amtsgerichtes Bergen auf Rügen seine
Pflichten nicht eingehalten oder in Deutschland gehen die Uhren
anders.
Schließlich brachte die Pacht so viel, daß
Feuerversicherung und Steurn bezahlt werden konnten, der Pächter
blieb immer derselbe, eine Überschuldung die zum Zwangsverkauf
hätte führen können, kann also nicht zustande gekommen
sein.
Einen Nachweis über die Konten der
Pflegschaft/Vormundschaft könnte das Amtsgericht Bergen auf
Rügen bis heute, im Jahr 2001 nicht nachweisen.
Angeblich
hat der Pächter das Wohnhaus ohne das dazugehörige
Grundstück, mit dem es seit 300 Jahren fest verbunden war, über
das Arbeiterwohnungsbaugesetz gekauft. Dieses Gesetz gab es erst seit
1954 und es sollte dazu dienen, die Bombentrichter in Großstädten
durch Neubauten zu schließen. Vom Verkauf des beschlagnahmten
Eigentumes "minderjähriger Wirtschaftsverbrecher" war
aber im Gesetzestext nicht die Rede.
1989 bei der angeblichen
"Wende" fragte Liselotte Schmidt geb. Zobel, verw. Hörnlein
bei der DDR Regierung an, geleitet wurde das Schreiben an das
"Ministerium des Innern", wann mit der Rückgabe des
Hotels in Göhren und des Hofes in Baabe zu rechnen sei.
Im
Frühjahr erreichte mich ein Schreiben einer Kommission zur
Auflösung der Bezirkszentrale der Staatssicherheit in Rostock,
daß der Brief vom November 1989 an die Staatssicherheit Rostock
weitergeleitet worden war, also nicht an die Bürgermeister von
Göhren und Baabe ging.
Bald darauf hieß es in der
Bundesdeutschen Presse, daß man sein Eigentum "anmelden"
müsse, da sonst die Rückgabe nicht gewährleistet sei.
Außerdem sollte man den Bürgermeistern mitteilen, was man
zu investieren gedächte.
So fuhr Herbert Hörnlein im
April 1990 nach Baabe und Göhren
auf Rügen, um das Eigentum, das seit der Deportation der
Gesamtfamilie im März 1953 vom Deutschen Staat beschlagnahmt
war, zurückzufordern.
Der Verwaltungsleiter von Göhren,
H.D. brüllte ihn an, da man immer noch der Meinung war, eine
"sozialistische DDR" gründen zu können. Die
Runden Tische waren begründet worden, eigentlich wollten die
Roten Horden gar keine Wende.
In den Ämtern auf Rügen
war die selbe Linie feststellbar. Alles abwimmeln. Man ging so vor,
als sei der Grundsatz:
DER EIGENTÜMER HAT SICH GEMELDET
JETZT VERKAUFEN WIR EUCH DAS SCHNELL!!!
So geschehen durch den
damaligen Verwaltungsleiter H.D. im Ostseebad Göhren mit der
Hoteldependance des Hotels Deutsches Haus, Haus "Heiderose",
Elisenstraße 6, mit der widersinnigen Behauptung: Das Haus
gehört dem FDGB Direktor und der Schuldirektorin, sie kaufen
jetzt mit Genehmigung der Verwaltung von Göhren das Grundstück
Fl.Nr. 84, auf dem das Haus seit 1919 steht.
Meine Strafanzeige
gegen den Verwaltungsleiter H.D. wurde von der Staatsanwaltschaft
Stralsund nicht zu Ende geführt. So habe ich den Eindruck
gewonnen, daß man bei der angeblichen "Wende"
vergessen hat, die "DDR-Juristen" ersatzlos zu
entsorgen.
H.D. wurde laut, als Herbert Hörnlein das Haus
seiner Schwester endlich frei bekommen wollte (April 1990). In einem
Brief 1 Jahr später beklagte H.D. dann auch mir gegenüber,
daß es Mißverständnisse gegeben habe - machte aber
mit keinem Wort den "Verkauf" rückgängig.
Auf meinen Antrag von 1992 hin, an ihn und den Bürgermeister von
Göhren W.P., ein Ersatzgrundstück in gleicher Größe
für Regina Hörnlein bereitzustellen erklärte mir der
Bürgermeister von Göhren, ehem. NVA Mitarbeiter:
WENN
WIR EIN ERSATZGRUNDSTÜCK HABEN V E R K A U F E N
WIR ES LIEBER ALS ES IHNEN ZU GEBEN!!!
Die Deutsche Justiz
erwies sich als unfähig im wiederholten Male, das Eigentum der
in der Aktion Rose zwangsausgewiesenen Eigentümer vor
willkürlichen Übergriffen zu schützen und tut es noch
heute so, als seien die 1953 zwangsausgewiesenen Aktion Rose
Betroffenen VERBRECHER !
Auch die SPD Bundesregierung tutet
in dasselbe Horn!
Ebenfalls im April 1990 war Herbert Hörnlein
beim CDU Bürgermeister D.M. von Baabe und fragte nach dem
Zeitpunkt der Rückgabe seines Hofes mit großem
reetgedeckten 2 Familienhaus und großer reetgedeckter Scheune
samt 50.288 qm Acker und Wiesen am Selliner See Nr. 1. Die
Pächterfamilie, die seit 1926 Pächter war, sollte
unverändert Pächter bleiben.
Der Pächter
erklärte dann im Mai 1990: Endlich kommt mal einer von den
Eigentümern. Da sitzen ganz komische Leute von der
Staatssicherheit und anderen Organen, die haben sich bewaffnet und
warten, daß ein Eigentümer kommt. Gehen Sie da bloß
nicht hin.
Später erklärte derselbe Pächter dem
verdutzten Eigentümer dann:
Wir sind mit dem Bus zu so vielen
Notaren gefahren und wollten den Hof aufteilen und einzelne Flächen
daraus kaufen. Auch der Bürgermeister D.M. ist mitgefahren, aber
kein Notar wollte ohne Zustimmung des rechtmäßigen
Eigentümers einen Kaufvertrag machen.
Diese Aktion des
CDU Bürgermeisters von Baabe, der im Rechtsstaat BRD noch immer
im Amt ist, gipfelte in der ersatzlosen Enteignung des Wohnhauses des
Hofes mit ca. 1300 qm Bauland im Jahr 1999 durch das
"rechtsstaatliche Landgericht Stralsund". Das
Enteignungsurteil, das sich auch gegen meine damals 85-jährige
Mutter richtet, will zu einem späteren Zeitpunkt eine
Entschädigung vorsehen. Wie lange soll wohl ein 85-jähriger
Eigentümer noch auf eine Entschädigung warten, die dann ja
mindestens im "Verkehrswert zum Zeitpunkt der Enteignung 1999 -
nach meiner Rechnung 400.000,-- EURO" erfolgen müsste noch
leben? Vor allem müsste dann das Ostseebad Baabe als Kommune für
die Taten seines
Bürgermeisters einstehen. Oder springt
vielleicht seine Wahlpartei, die CDU ein?
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