1991 am 29. Mai wurde endlich ein Teil unseres Hotels "Deutsches Haus R. Zobel" in Göhren auf Rügen zurückgegeben.

Da ich den "Stasi-Aktion-Rose-Geschädigte  Interessenkreis-Mönchgut/Rügen" 1990 begründet hatte, hatte ich zusammen mit meiner Rechten Hand, dem Unternehmer aus Bielefeld, Herrn Rudolf Knauf einiges politisches Aufsehen
erregt und durch unser beider Bemühungen, insbesondere unserer Vorsprachen bei diversen Schweriner Ministerien am 14. und 15. Februar 1991 es ermöglicht, daß die Aktion Rose Geschädigten VORGEZOGEN IHR EIGENTUM ZURÜCK ERHALTEN SOLLTEN!

Die Regierung in Schwerin, zuständig das Finanzministerium der  Ministerin Bärbel Kleedehn, ließ das Versprechen ihres Mitarbeiters vom Februar 1991 sogar noch mit einer öffentlichen Veranstaltung im "Cliff-Hotel, Sellin" untermauern, zu dem auch die Vertreter des "Bundesvermögensamtes Rostock" und die jetzige Präsidentin der Oberfinanzdirektion Rostock, Frau H K aus Kiel geladen waren, außerdem natürlich Vertreter der Presse und wir als
Interessenverband der Aktion-Rose-Opfer von Mönchgut sorgten dafür, daß alle Mitglieder unserer Vereinigung zumindest für jedes Objekt/Hotel 1 Vertreter nach Sellin schickte. Die Ministerin Kleedehn sagte uns deutlich: Das Eigentum wird jetzt als Eigentum zurückübertragen. Wenn sich aber herausstellen sollte, daß Sie nicht der Eigentümer sind, muß es sofort zurückgegeben werden. Diese Rückgabe erfolgte über das Instrument der "vorläufigen Besitzeinweisung".

So war es möglich, viele Objekte ohne viel Schriftverkehr und weiterer "Suche nach den Eigentümern" zügig zurück zu geben. Kontakte wurden geknüpft und:

DIE MINISTERIN Bärbel   Kleedehn VERSPRACH: "DIE AKTION-ROSE OPFER ERHALTEN IHR EIGENTUM VORDRINGLICH ZURÜCK!!!"

Leider wurde dieses Versprechen der Ministerin noch nicht ganz erfüllt.

Die Justiz, vertreten durch das LANDGERICHT STRALSUND VERSUCHTE SOGAR, DURCH URTEIL VON 1999 DIE BESCHLAGNAHME DES "ZOBELHOFES" AM SELLINER SEE IM OSTSEEBAD BAABE IN EIN "ERSATZLOSES ENTEIGNUNGSURTEIL" UMZUWANDELN. KOSTENLOSE ENTEIGNUNG DER ZWANGSAUSGEWIESENEN AKTION ROSE OPFER WURDE AUF DIE FAHNEN DER "ANGEBLICH RECHSTSTAATLICHEN" JUSTIZ GESCHRIEBEN:

Im Jahr 2002 sind nach meinem Wissensstand aus unserem Interessenkreis Mönchgut 3 Objekte nicht an die aus dem Kreis Rügen zwangsausgewiesenen Eigentümer zurückgegeben worden:



  1. Der Zobelhof am Selliner See im Ostseebad Baabe, Baujahr 1680. Lastenfrei und Eigentum meiner Mutter Liselotte geb. Zobel, die den Hof vor ihrer Wiederverheiratung ihrem erstgeborenen Sohn Herbert Hörnlein überschrieb. Dieser wurde als 8-jähriges Kind -wie alle anderen Aktion Rose Opfer aus dem Kreis Rügen zwangsausgewiesen. Noch nach der "Wende" verkaufte der CDU Bürgermeister von Baabe das Wohnhaus des Hofes an die Pächterfamilie der Familie Hörnlein/Zobel 1990.

  2. Haus Heiderose, Elisenstraße 6 im Ostseebad Göhren, Baujahr 1900, als Bestandteil des "Haus Delphin" diente es der Unterbringung von Sommergästen von der Familie Fensch. 1923 verkaufte die Familie Fensch ein Haus aus dem Bestand des "Haus Delphin". Das verbleibende Haus wurde umbenannt in Haus Heiderose und diente von 1926 ab als "Dependance des Hotel Deutsches Haus R. Zobel" in der Carlstraße von Göhren und verfügte neben der Wohnung der Fam. Fensch noch über einige Gästezimmer. Eigentümer durch Erbschaft: Die Großnichte der Ehegatten Fensch, Regina Hörnlein ab 1952. Das Grundstück "verkaufte" ein Mitarbeiter der Gemeinde Göhren von der CDU noch 1990 an AKTIVISTEN DER DDR. Noch 1994 verkaufte der damalige Bürgermeister W.P. aus Göhren 2 unbebaute Grundstücke aus diesem Eigentum mit ca. 900 qm Bauplatz (Wert heute 2002 ca. DEU 200/qm) eine "Gemeinnützige Gesellschaft" aus Wiesbaden. Auch Regina Hörnlein war als 9-jähriges Mädchen in der Aktion Rose aus dem Kreis Rügen zwangsausgewiesen worden. Haus Heiderose ist auch heute noch, im Jahr 2002 beschlagnahmt, trotz des    Versprechens der Ministerin Kleedehn von 1991. Genutzt wird das Haus von den "DDR-Aktivisten" seit ca. 5 Jahren nicht mehr! Man hat sich in Thiessow ein neues, eigenes Haus gebaut. Das Haus Heiderose steht leer. Die Rückgabe an die rechtmäßige Eigentümerin wäre sicher ein Leichtes für die im Wort stehende Ministerin Kleedehn, wäre sie heute noch im Amt. Neue Finanzministerin in Schwerin ist Frau Sigrid Keler!

  3. Die "Pension Guthknecht" an der Thiessower Straße in Göhren. Hier wohnte die Familie Guthknecht, außerdem wurden einige Gästebetten im Sommer vermietet. WERTE FRAU MINISTERIN ICH APPELIERE AN SIE, DAS WORT FÜR DIE AKTION-ROSE-OPFER EINZUHALTEN bzw. das Wort Ihrer Vorgängerin Bärbel Kleedehn!Alle anderen "Aktion-Rose-Opfer" haben nach meiner Kenntnis ihr Eigentum tatsächlich zurückerhalten. Natürlich kenne ich nicht alle, denn der Deutsche Staat hat gewütet unter den Eigentümern von Hotels, Pensionen und Vermietern von Privatzimmern an der ganzen Ostsee im Bereich der ehemaligen DDR. Aber aus meinem Interessenkreis sind es tatsächlich nur noch diese 3 Anwesen, die noch immer beschlagnahmt sind. Auf Empfehlung eines Mitarbeiters des neu geschaffenen Innenministeriums an der Schloßstraße in Schwerin, den ich zusammen mit Rudolf  Knauf im Februar 1991 aufsuchte, wurde zwischen meiner Mutter Liselotte Schmidt, verw. Hörnlein geb. Zobel als Eigentümer des Hotel Deutsches Haus R. Zobel  und dem BUNDESVERMÖGENSAMT ROSTOCK, vertreten durch die Regierungsdirektorin H. K. eine  W E R T A U S G L E I C H    V e r e i n b a r u n g unterzeichnet.


Damit verzichtete Liselotte Schmidt auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, z.B. aus Pacht für 38 Jahre Nutzung des Hotels durch das Ministerium des Innern der DDR (das Ministerium wurde im Sommer 1953 mit dem Ministerium für Staatssicherheit zusammengeschlossen)!, aus Gebäudeabrissen etc.
Im Gegenzug dazu versprach die BRD
1. sofortige Rückgabe des Hotelanwesens innerhalb von 30 Tagen
2. Überlassung einer Staatsruine, die 1963 auf dem Zobelpark errichtet wurde,
3. Verhandlung mit dem Innenministerium zur kostenlosen Überlassung des ERSATZ Mobiliars der Hoteleinrichtung

Der Vertrag wurde im April 1991 von beiden Parteien unterzeichnet. Er ist diesem Vortrag beigefügt.
Nach 30 Tagen war der Vertrag rechtskräftig. Zwar bestätigte mir das Innenministerium in Berlin, man habe der OfD Rostock bezüglich des Mobiliars freie Hand gelassen, trotzdem überlegte es sich die OfD offenbar noch nach Rechtskraft der Vereinbarung.

So wurde das zuvor an Liselotte Schmidt übertragene Ersatz-Mobilar ohne vorherige Rücksprache durch die OfD an unbeteiligte Dritte verkauft und der Verkaufserlös an den Bund abgeführt. Auch mußte das Hotelmobilar im Deutschen
Haus nochmals an den Bund bezahlt werden. Später verlangte die BRD nochmals den Lastenausgleich zurück, der eigentlich nur für zurückgegebene Werte zurückbezahlt werden sollte. Das ursprüngliche Mobilar des Hotels war jedoch während der staatlichen Beschlagnahme vornehmlich bei der Teilsanierung 1987 vollständig vernichtet worden, also vom Deutschen Staat immerhin noch 34 Jahre kostenlos genutzt worden. Nutzungsentschädigung erhielt Liselotte Schmidt hierfür nicht!

Auch der marode Saalbau, dessen Dach schon lange undicht war, wurde von der BRD weiter beschlagnahmt. So verhinderte die BRD, daß das Hotel Deutsches Haus als Vollhotel wieder eröffnet werden konnte.

Im Auftrag von H.K.  von der OfD Rostock hatte Liselotte Schmidt durch diverse Zeitungsanzeigen in Hotelfachzeitschriften einen Pächter für den Saalbau mit Küche gefunden, einen Herrn H. W., ehemals Lehrlingsausbilder aus Kassel, später Pächter der Gastronomie im Segelclub Starnberg. Er war auf die Philippinen ausgewandert, hatte dort geheiratet und wollte mit seiner Frau für ca. 10 Jahre nach Deutschland zurück kommen.

Die OfD Rostock behauptete nach Rechtskraft des Wertausgleichsvertrages:
Eine Verpachtung von Teilen des Hotels ist der Eigentümerin nicht möglich! Das stand aber nicht im Vertrag. Auch sollten wir sehen, daß die staatliche Gängelung noch weiter anhielt. So baten wir Herrn W., direkt mit der OfD zu verhandeln. Er reiste dann aus München-Grünwald an und verhandelte in meinem Beisein. Die BRD versprach sich eine Monatspacht für den maroden Saalbau von DM 5.ooo,--.  Das Eigentum war zwar an Liselotte Schmidt rechtskräftig übertragen worden, doch die BRD wollte nochmal ein Geschäft machen. Schließlich handelte W.die Monatspacht auf DM 800,-- herunter und verpflichtete sich gegenüber der BRD ca. 10 Mitarbeitern Arbeitsplätze in Göhren in der Sommersaison zu bieten. Er wollte den ca. 300 Plätze bietenden Saalbau mit 4 Küchen ausstatten und auch die Einrichtung wollte er besorgen, damit die Gäste sich fühlen wie in:
1. Bayerisches Bierzelt  -bayerische Küche-
2. Deutsches Restaurant
3. Philippinisches Restaurant
4. Chinesisches Restaurant

Da die BRD weiterhin behauptete, sie könne allein über den Saalbau verfügen, hätte sie also ohne weiteres auch den Pachtvertrag mit Herrn W. abschließen können. Schließlich war Hartmut W. nach Deutschland gekommen, um ein Objekt für 10 Jahre zu übernehmen.

FUNKSTILLE!

Die OfD Rostock rührte sich nicht mehr. Man hatte eine neue IDEE entwickelt.
Die Grundstückseigentümerin Liselotte Schmidt sollte nun den ihr zuvor als Eigentum übertragenen Saalbau von der OfD/BRD PACHTEN, sich verpflichten, monatlich DM 800,-- Pacht an die BRD zu zahlen, das Anwesen zu versichern um dann selbst investieren zu können!
MERKE: SIE SOLLTE INVESTIEREN IN EIN OBJEKT, DAS IHR ZUNÄCHST ALS EIGENTUM ÜBERTRAGEN WORDEN WAR. DANN SOLLTE SIE ALS EIGENTÜMERIN PACHT FÜR IHR EIGENTUM AN DIE BRD BEZAHLEN, EINEN PÄCHTER NEHMEN UM SPÄTER NOCHMAL EINEN BETRAG X AN DIE BRD ZU BEZAHLEN.

Der Wert des Saalbaues von 1963 war nun auf 1,1 Mio DM errechnet worden.

Anlagen: Vereinbarung mit der BRD von 1991 Pachtvertrag von der BRD - nicht mit dem Pächter W., sondern mit       der Eigentümerin Liselotte Schmidt

Ohne die Unterzeichnung des "Pachtvertrages" der BRD durch Liselotte Schmidt wollte die BRD mit dem Pachtinteressenten W. nun doch keinen Vertrag schließen. So wurde vorsätzlich durch die BRD ein potentieller Hotelier aus Göhren vertrieben. Auch die dringend notwendige Schaffung von Arbeitsplätzen wurde durch die OfD Rostock verhindert.

Diese neue Linie des Bundesfinanzministers Theo Waigel sorgte dafür, dass der Aufbau Ost massiv behindert wurde.

Der Saalersatzbau, der an Liselotte Schmidt 1991 als Eigentum übertragen wurde, wurde von der OfD Rostock als "2. Aktion Rose" beschlagnahmt, verschlossen, ungesichert stehen gelassen. Scheiben wurden eingeschlagen, im Februar 1992 sogar Feuer gelegt. Der Saalbau stand in einer stürmischen Winternacht in Flammen. Ab März behauptete die BRD dann: "Eigentümer war schon vor dem vernichtenden Feuer Liselotte Schmidt, sie ist schadenersatzpflichtig!"

HIERZU STELLTE ICH FEST: EIN EIGENTÜMER KANN FREI üBER SEIN EIGENTUM VERFÜGEN! LISELOTTE SCHMIDT WURDE ES MEHRFACH VERWEIGERT, IHR EIGENTUM AN DEN PÄCHTER W. ZU VERMIETEN!

Die BRD kam noch 1991 auf die Idee zu behaupten: "Der Saal-Ersatzbau der DDR sei hochgradig Asbest-Verseucht". Gutachten wurden angefertigt. Von Spritzasbest war die Rede. Der gesamte Bau sollte mit einer Plastikplane überzogen und vollständig entsorgt werden. Die Kosten hierzu müsste dann die Grundstückseigentümerin Liselotte Schmidt tragen. Von 500.000,-- DM aufwärts war die Rede.

Ich stelle fest, daß diese Behauptung der BRD zur angeblichen Asbestverseuchung später wieder fallen gelassen wurde, als man feststellte, daß man Liselotte Schmidt erst erneut enteignen müsse, um auf diese Art wieder an das fremde Eigentum zu kommen!

Zwischen dem "rechtsstaatswidrigen Verhalten der DDR in der Aktion Rose" und dem "Verhalten der BRD nach der Wiedervereinigung" sehe ich keinen Unterschied !

über einige Episoden nach unserer Rückkehr möchte ich aber doch noch berichten, bevor diese in Vergessenheit geraten.

Auf diesem Wege möchte ich mich vor allem bei meinem Mitstreiter im
"STASI AKTION ROSE GESCHÄDIGE  INTERESSENKREIS MÖCHNGUT/RÜGEN"
Herrn Rudolf Knauf ganz herzlich bedanken.

Ohne seine fachliche Kompetenz, begründet durch seine parteipolitische Tätigkeit für die Bürgergemeinschaft für Bielefeld und Umgebung wäre ich vermutlich niemals auf die Idee gekommen, direkt mit den Regierungsbehörden in Schwerin persönlich zu verhandeln. Der Wirtschaftsminister Lehment (FDP) war Herrn Knauf seit 1990 bekannt. Mit seiner charmanten Art hat es Herr Knauf hervorragend verstanden, uns beiden in den Ministerien überall Zutritt zu verschaffen.

Als ich im Februar 1991 an diverse Herausgeber von Tageszeitungen schrieb, um auf die Problematik der "Aktion-Rose-Opfer" aufmerksam zu machen, interessierte sich nur der Herausgeber der FAZ Frankfurter Allgemeine Zeitung, F. U. F. dafür. Er rief mich in Türkheim (Bayern) an und bat um Unterlagen. 45 Minuten nahm er sich für das Telefonat mit mir. Gleich rief ich Herrn Knauf in Bielefeld an und er sagte mir: "Alles persönlich machen, nichts mit der Post schicken!"
So kopierte ich an diesem Abend ca. 400 Seiten, Urteile, Berichte der Betroffenen, Schriftverkehr mit der Ost-CDU, an die das Hotel Deutsches Haus ab 1952 verpachtet war etc. Morgens um 4 Uhr fuhr ich von Türkheim nach Frankfurt,
war Punkt 9 Uhr in der Tiefgarage der FAZ und fragte mich zum Herausgeberbüro durch. Die Sekretärin sagte: "Gestern Abend um 19 Uhr vermittelte ich dieses letzte Gespräch an Sie, - jetzt sind Sie schon da? Ich hole sofort Herrn Dr. F. aus einer Sitzung. "
Nach wenigen Minuten stürmte der Herausgeber der FAZ freundlich auf mich zu, im Schlepp mit einem jungen Mann, Herrn St. Nach meinem Referat zur Sachlage erklärte Dr. F.:
IN 2 TAGEN HABE ICH EIN PERSÖNLICHES GESPRÄCH MIT HERRN BUNDESKANZLER KOHL IN BONN, DANN WERDE ICH IHN AUF DIE AKTION ROSE ANSPRECHEN!

Unmittelbar darauf sollte Herr St. in die ehemalige DDR geschickt werden, um vor Ort zu recherchieren. Einige große Zeitungsartikel der FAZ folgten.

Ich hörte dann über meinen neuen Draht:

KANZLER KOHL WAR üBER DIE AKTION ROSE BIS DATO NICHT INFORMIERT. Ich wurde gebeten, Unterlagen aus dem Urteil gegen meinen Vater Hilard Schmidt an das Kanzleramt in Bonn zu senden.

Wenige Tage darauf fuhr ich mit Rudolf Knauf

Nach 1 Woche hatte das Finanzministerium Schwerin von zig- Aktion Rose Opfern die Urteile in den Akten und die BEVORZUGTE EIGENTUMSRÜCKGABE BEGANN!
-Justiz-Ministerium Herrn H. Dieser unscheinbare alte Herr, der in einem primitiv ausgestatteten Büro ohne Telefon saß mit einer Einrichtung, die aus den 30er Jahren zu stammen schien, öffnete uns allen einen Weg in Richtung unserer Heimat, der Insel Rügen.
Der DDR-Staat hatte alle Hoteleigentümer in der "Aktion Rose" mit unsinnigen Anschuldigungen "kriminalisiert". Als Folge dieser Urteile wurde das Eigentum vom Deutschen Staat eingezogen.
Voraussetzung nach "rechtsstaatlichem Ermessen" war nun die Reihenfolge einzuhalten:

  1. REHABILITIERUNG der damals verurteilten Hoteliers

  2. Vorlage der rechtskräftigen Rehabilitierung als Grundlage für die Eigentumsrückgabe beim neu geschaffenen "Amt für offene Vermögens fragen"

  3. Nachweis, daß dieses Eigentum schon vor 1933 im Eigentum der Familie war. Als besondere Episode füge ich für Herrn Rudolf Knauf ein:
    "Die DDR hatte nur ca. 30 West-Leitungen. Neue Telefonleitungen mußten erst durch massiven Einsatz von Technik geschaffen werden. Eine direkte Anwahl auch von Behörden in der ehem. DDR war schier unmöglich. Eines Abends um 19.30 Uhr war Herr H., ein Jurist aus Bremen, der zum Aufbau Ost hier, an dieser maßgeblichen Stelle eingesetzt war, allein im Büro. Herr Knauf aus Bielefeld hatte einen Besprechungstermin zu dieser Zeit erhalten. Als der Jurist, Herr H. telefonieren wollte, mußte er erst zum Pförtner gehen, weil sein Büro über kein Festnetz-Telefon verfügte, nur über ein Funktelefon, ein rechter Kasten, weil es 1991 noch keine Handys in unserer heutigen Form gab.
    Herrn H. vom Justizministerium war es auch persönlich zu verdanken, daß wir, Herrn Knauf und ich die Geheimnummer der Landesregierung erhielten. Alle Telefonate in alle Ministerien in Schwerin waren über eine Hamburger Vorwahl zu erreichen. So war es uns beiden möglich,
    a l l e   unsere Kontakte zu knüpfen.

Im März 1991 rief mich dann das Kanzleramt aus Bonn an. Eine Frau Steiner-Hoffmann bat mich darum, das Kanzleramt auf dem Laufenden zu halten über unsere Aktivitäten und über den Wiederaufbau auf der Insel Rügen. Ich sollte fortlaufend Berichte schreiben über mögliche Schwierigkeiten mit den Behörden auf Rügen oder anderweitig, da man von Bonn aus nicht alles koordinieren könne.

Meine Mutter Liselotte Schmidt sagte zu mir: "Jetzt bist Du durch! Jetzt wird uns als politischen Opfern der DDR zugehört!"

Vor allem die Aussage, daß ich über den Aufbau im Osten berichten sollte, ließ mich aufhorchen, schließlich war doch im Februar, also vor wenigen Wochen überhaupt nicht geplant, das Eigentum der Aktion Rose Opfer zurück zu geben.
Damals hätte man die AKTION ROSE NOCH MIT DER BODENREFORM in einen Topf geworfen!

Bald darauf kam ein weiterer Anruf. Es rauschte in der Leitung, also kam der Anruf aus dem "OSTEN!" "WENN DER BESCHLUSS SO BLEIBT, ZIEHEN WIR IHN MIT DER AXT AN IHNEN NACH!"
"Welcher Beschluß ?"
Es wurde aufgelegt. Zu diesem Zeitpunkt hatte ein Gespräch mit dem Finanzministerium und dem CDU Landrat Klaus Eckfeldt stattgefunden und die politisch verantwortlichen auf der Insel Rügen wurden von der Landesregierung informiert, daß alle Aktion Rose Grundstücke zurückzugeben seien.

Dies sehe ich als den ERFOLG MEINES LEBENS an, zusammen mit Rudolf Knauf erreicht zu haben, daß zumindest ein Teil des DDR-UNRECHTES wieder behoben werden konnte.




zum Inhaltsverzeichnis


nächstes Kapitel