1991 am 29. Mai wurde
endlich ein Teil unseres Hotels "Deutsches Haus R. Zobel"
in Göhren auf Rügen zurückgegeben.
Da ich
den "Stasi-Aktion-Rose-Geschädigte
Interessenkreis-Mönchgut/Rügen" 1990 begründet
hatte, hatte ich zusammen mit meiner Rechten Hand, dem Unternehmer
aus Bielefeld, Herrn Rudolf Knauf einiges politisches Aufsehen
erregt und durch unser beider Bemühungen, insbesondere
unserer Vorsprachen bei diversen Schweriner Ministerien am 14. und
15. Februar 1991 es ermöglicht, daß die Aktion Rose
Geschädigten VORGEZOGEN IHR EIGENTUM ZURÜCK ERHALTEN
SOLLTEN!
Die Regierung in Schwerin, zuständig das
Finanzministerium der Ministerin Bärbel Kleedehn, ließ
das Versprechen ihres Mitarbeiters vom Februar 1991 sogar noch mit
einer öffentlichen Veranstaltung im "Cliff-Hotel, Sellin"
untermauern, zu dem auch die Vertreter des "Bundesvermögensamtes
Rostock" und die jetzige Präsidentin der
Oberfinanzdirektion Rostock, Frau H K aus Kiel geladen waren,
außerdem natürlich Vertreter der Presse und wir als
Interessenverband der Aktion-Rose-Opfer von Mönchgut sorgten
dafür, daß alle Mitglieder unserer Vereinigung zumindest
für jedes Objekt/Hotel 1 Vertreter nach Sellin schickte. Die
Ministerin Kleedehn sagte uns deutlich: Das Eigentum wird jetzt als
Eigentum zurückübertragen. Wenn sich aber herausstellen
sollte, daß Sie nicht der Eigentümer sind, muß es
sofort zurückgegeben werden. Diese Rückgabe erfolgte über
das Instrument der "vorläufigen Besitzeinweisung".
So
war es möglich, viele Objekte ohne viel Schriftverkehr und
weiterer "Suche nach den Eigentümern" zügig
zurück zu geben. Kontakte wurden geknüpft und:
DIE
MINISTERIN Bärbel Kleedehn VERSPRACH: "DIE
AKTION-ROSE OPFER ERHALTEN IHR EIGENTUM VORDRINGLICH
ZURÜCK!!!"
Leider wurde dieses Versprechen der
Ministerin noch nicht ganz erfüllt.
Die Justiz,
vertreten durch das LANDGERICHT STRALSUND VERSUCHTE SOGAR, DURCH
URTEIL VON 1999 DIE BESCHLAGNAHME DES "ZOBELHOFES" AM
SELLINER SEE IM OSTSEEBAD BAABE IN EIN "ERSATZLOSES
ENTEIGNUNGSURTEIL" UMZUWANDELN. KOSTENLOSE ENTEIGNUNG DER
ZWANGSAUSGEWIESENEN AKTION ROSE OPFER WURDE AUF DIE FAHNEN DER
"ANGEBLICH RECHSTSTAATLICHEN" JUSTIZ GESCHRIEBEN:
Im
Jahr 2002 sind nach meinem Wissensstand aus unserem Interessenkreis
Mönchgut 3 Objekte nicht an die aus dem Kreis Rügen
zwangsausgewiesenen Eigentümer zurückgegeben worden:
Der Zobelhof am Selliner See im Ostseebad Baabe, Baujahr 1680. Lastenfrei und Eigentum meiner Mutter Liselotte geb. Zobel, die den Hof vor ihrer Wiederverheiratung ihrem erstgeborenen Sohn Herbert Hörnlein überschrieb. Dieser wurde als 8-jähriges Kind -wie alle anderen Aktion Rose Opfer aus dem Kreis Rügen zwangsausgewiesen. Noch nach der "Wende" verkaufte der CDU Bürgermeister von Baabe das Wohnhaus des Hofes an die Pächterfamilie der Familie Hörnlein/Zobel 1990.
Haus Heiderose, Elisenstraße 6 im Ostseebad Göhren, Baujahr 1900, als Bestandteil des "Haus Delphin" diente es der Unterbringung von Sommergästen von der Familie Fensch. 1923 verkaufte die Familie Fensch ein Haus aus dem Bestand des "Haus Delphin". Das verbleibende Haus wurde umbenannt in Haus Heiderose und diente von 1926 ab als "Dependance des Hotel Deutsches Haus R. Zobel" in der Carlstraße von Göhren und verfügte neben der Wohnung der Fam. Fensch noch über einige Gästezimmer. Eigentümer durch Erbschaft: Die Großnichte der Ehegatten Fensch, Regina Hörnlein ab 1952. Das Grundstück "verkaufte" ein Mitarbeiter der Gemeinde Göhren von der CDU noch 1990 an AKTIVISTEN DER DDR. Noch 1994 verkaufte der damalige Bürgermeister W.P. aus Göhren 2 unbebaute Grundstücke aus diesem Eigentum mit ca. 900 qm Bauplatz (Wert heute 2002 ca. DEU 200/qm) eine "Gemeinnützige Gesellschaft" aus Wiesbaden. Auch Regina Hörnlein war als 9-jähriges Mädchen in der Aktion Rose aus dem Kreis Rügen zwangsausgewiesen worden. Haus Heiderose ist auch heute noch, im Jahr 2002 beschlagnahmt, trotz des Versprechens der Ministerin Kleedehn von 1991. Genutzt wird das Haus von den "DDR-Aktivisten" seit ca. 5 Jahren nicht mehr! Man hat sich in Thiessow ein neues, eigenes Haus gebaut. Das Haus Heiderose steht leer. Die Rückgabe an die rechtmäßige Eigentümerin wäre sicher ein Leichtes für die im Wort stehende Ministerin Kleedehn, wäre sie heute noch im Amt. Neue Finanzministerin in Schwerin ist Frau Sigrid Keler!
Die "Pension
Guthknecht" an der Thiessower Straße in Göhren. Hier
wohnte die Familie Guthknecht, außerdem wurden einige
Gästebetten im Sommer vermietet. WERTE FRAU MINISTERIN ICH
APPELIERE AN SIE, DAS WORT FÜR DIE AKTION-ROSE-OPFER
EINZUHALTEN bzw. das Wort Ihrer Vorgängerin Bärbel
Kleedehn!Alle anderen "Aktion-Rose-Opfer" haben nach
meiner Kenntnis ihr Eigentum tatsächlich zurückerhalten.
Natürlich kenne ich nicht alle, denn der Deutsche Staat hat
gewütet unter den Eigentümern von Hotels, Pensionen und
Vermietern von Privatzimmern an der ganzen Ostsee im Bereich der
ehemaligen DDR. Aber aus meinem Interessenkreis sind es tatsächlich
nur noch diese 3 Anwesen, die noch immer beschlagnahmt sind. Auf
Empfehlung eines Mitarbeiters des neu geschaffenen Innenministeriums
an der Schloßstraße in Schwerin, den ich zusammen mit
Rudolf Knauf im Februar 1991 aufsuchte, wurde zwischen meiner
Mutter Liselotte Schmidt, verw. Hörnlein geb. Zobel als
Eigentümer des Hotel Deutsches Haus R. Zobel und dem
BUNDESVERMÖGENSAMT ROSTOCK, vertreten durch die
Regierungsdirektorin H. K. eine W E R T A U S G L E I C H
V e r e i n b a r u n g unterzeichnet.
Damit verzichtete Liselotte
Schmidt auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen,
z.B. aus Pacht für 38 Jahre Nutzung des Hotels durch das
Ministerium des Innern der DDR (das Ministerium wurde im Sommer 1953
mit dem Ministerium für Staatssicherheit zusammengeschlossen)!,
aus Gebäudeabrissen etc.
Im Gegenzug dazu versprach die
BRD
1. sofortige Rückgabe des Hotelanwesens innerhalb von 30
Tagen
2. Überlassung einer Staatsruine, die 1963 auf dem
Zobelpark errichtet wurde,
3. Verhandlung mit dem Innenministerium
zur kostenlosen Überlassung des ERSATZ Mobiliars der
Hoteleinrichtung
Der Vertrag wurde im April 1991 von beiden
Parteien unterzeichnet. Er ist diesem Vortrag beigefügt.
Nach
30 Tagen war der Vertrag rechtskräftig. Zwar bestätigte mir
das Innenministerium in Berlin, man habe der OfD Rostock bezüglich
des Mobiliars freie Hand gelassen, trotzdem überlegte es sich
die OfD offenbar noch nach Rechtskraft der Vereinbarung.
So
wurde das zuvor an Liselotte Schmidt übertragene Ersatz-Mobilar
ohne vorherige Rücksprache durch die OfD an unbeteiligte Dritte
verkauft und der Verkaufserlös an den Bund abgeführt. Auch
mußte das Hotelmobilar im Deutschen
Haus nochmals an den
Bund bezahlt werden. Später verlangte die BRD nochmals den
Lastenausgleich zurück, der eigentlich nur für
zurückgegebene Werte zurückbezahlt werden sollte. Das
ursprüngliche Mobilar des Hotels war jedoch während der
staatlichen Beschlagnahme vornehmlich bei der Teilsanierung 1987
vollständig vernichtet worden, also vom Deutschen Staat immerhin
noch 34 Jahre kostenlos genutzt worden. Nutzungsentschädigung
erhielt Liselotte Schmidt hierfür nicht!
Auch der marode
Saalbau, dessen Dach schon lange undicht war, wurde von der BRD
weiter beschlagnahmt. So verhinderte die BRD, daß das Hotel
Deutsches Haus als Vollhotel wieder eröffnet werden konnte.
Im
Auftrag von H.K. von der OfD Rostock hatte Liselotte Schmidt
durch diverse Zeitungsanzeigen in Hotelfachzeitschriften einen
Pächter für den Saalbau mit Küche gefunden, einen
Herrn H. W., ehemals Lehrlingsausbilder aus Kassel, später
Pächter der Gastronomie im Segelclub Starnberg. Er war auf die
Philippinen ausgewandert, hatte dort geheiratet und wollte mit seiner
Frau für ca. 10 Jahre nach Deutschland zurück kommen.
Die
OfD Rostock behauptete nach Rechtskraft des
Wertausgleichsvertrages:
Eine Verpachtung von Teilen des Hotels
ist der Eigentümerin nicht möglich! Das stand aber nicht im
Vertrag. Auch sollten wir sehen, daß die staatliche Gängelung
noch weiter anhielt. So baten wir Herrn W., direkt mit der OfD zu
verhandeln. Er reiste dann aus München-Grünwald an und
verhandelte in meinem Beisein. Die BRD versprach sich eine
Monatspacht für den maroden Saalbau von DM 5.ooo,--. Das
Eigentum war zwar an Liselotte Schmidt rechtskräftig übertragen
worden, doch die BRD wollte nochmal ein Geschäft machen.
Schließlich handelte W.die Monatspacht auf DM 800,-- herunter
und verpflichtete sich gegenüber der BRD ca. 10 Mitarbeitern
Arbeitsplätze in Göhren in der Sommersaison zu bieten. Er
wollte den ca. 300 Plätze bietenden Saalbau mit 4 Küchen
ausstatten und auch die Einrichtung wollte er besorgen, damit die
Gäste sich fühlen wie in:
1. Bayerisches Bierzelt
-bayerische Küche-
2. Deutsches Restaurant
3.
Philippinisches Restaurant
4. Chinesisches Restaurant
Da
die BRD weiterhin behauptete, sie könne allein über den
Saalbau verfügen, hätte sie also ohne weiteres auch den
Pachtvertrag mit Herrn W. abschließen können. Schließlich
war Hartmut W. nach Deutschland gekommen, um ein Objekt für 10
Jahre zu übernehmen.
FUNKSTILLE!
Die OfD Rostock
rührte sich nicht mehr. Man hatte eine neue IDEE entwickelt.
Die
Grundstückseigentümerin Liselotte Schmidt sollte nun den
ihr zuvor als Eigentum übertragenen Saalbau von der OfD/BRD
PACHTEN, sich verpflichten, monatlich DM 800,-- Pacht an die BRD zu
zahlen, das Anwesen zu versichern um dann selbst investieren zu
können!
MERKE: SIE SOLLTE INVESTIEREN IN EIN OBJEKT, DAS IHR
ZUNÄCHST ALS EIGENTUM ÜBERTRAGEN WORDEN WAR. DANN SOLLTE
SIE ALS EIGENTÜMERIN PACHT FÜR IHR EIGENTUM AN DIE BRD
BEZAHLEN, EINEN PÄCHTER NEHMEN UM SPÄTER NOCHMAL EINEN
BETRAG X AN DIE BRD ZU BEZAHLEN.
Der Wert des Saalbaues von
1963 war nun auf 1,1 Mio DM errechnet worden.
Anlagen:
Vereinbarung mit der BRD von 1991 Pachtvertrag von der BRD - nicht
mit dem Pächter W., sondern mit
der Eigentümerin Liselotte Schmidt
Ohne die
Unterzeichnung des "Pachtvertrages" der BRD durch Liselotte
Schmidt wollte die BRD mit dem Pachtinteressenten W. nun doch keinen
Vertrag schließen. So wurde vorsätzlich durch die BRD ein
potentieller Hotelier aus Göhren vertrieben. Auch die dringend
notwendige Schaffung von Arbeitsplätzen wurde durch die OfD
Rostock verhindert.
Diese neue Linie des Bundesfinanzministers
Theo Waigel sorgte dafür, dass der Aufbau Ost massiv behindert
wurde.
Der Saalersatzbau, der an Liselotte Schmidt 1991 als
Eigentum übertragen wurde, wurde von der OfD Rostock als "2.
Aktion Rose" beschlagnahmt, verschlossen, ungesichert stehen
gelassen. Scheiben wurden eingeschlagen, im Februar 1992 sogar Feuer
gelegt. Der Saalbau stand in einer stürmischen Winternacht in
Flammen. Ab März behauptete die BRD dann: "Eigentümer
war schon vor dem vernichtenden Feuer Liselotte Schmidt, sie ist
schadenersatzpflichtig!"
HIERZU STELLTE ICH FEST: EIN
EIGENTÜMER KANN FREI üBER SEIN EIGENTUM VERFÜGEN!
LISELOTTE SCHMIDT WURDE ES MEHRFACH VERWEIGERT, IHR EIGENTUM AN DEN
PÄCHTER W. ZU VERMIETEN!
Die BRD kam noch 1991 auf die
Idee zu behaupten: "Der Saal-Ersatzbau der DDR sei hochgradig
Asbest-Verseucht". Gutachten wurden angefertigt. Von
Spritzasbest war die Rede. Der gesamte Bau sollte mit einer
Plastikplane überzogen und vollständig entsorgt werden. Die
Kosten hierzu müsste dann die Grundstückseigentümerin
Liselotte Schmidt tragen. Von 500.000,-- DM aufwärts war die
Rede.
Ich stelle fest, daß diese Behauptung der BRD zur
angeblichen Asbestverseuchung später wieder fallen gelassen
wurde, als man feststellte, daß man Liselotte Schmidt erst
erneut enteignen müsse, um auf diese Art wieder an das fremde
Eigentum zu kommen!
Zwischen dem "rechtsstaatswidrigen
Verhalten der DDR in der Aktion Rose" und dem "Verhalten
der BRD nach der Wiedervereinigung" sehe ich keinen Unterschied
!
über einige Episoden nach unserer Rückkehr möchte
ich aber doch noch berichten, bevor diese in Vergessenheit
geraten.
Auf diesem Wege möchte ich mich vor allem bei
meinem Mitstreiter im
"STASI AKTION ROSE GESCHÄDIGE
INTERESSENKREIS MÖCHNGUT/RÜGEN"
Herrn Rudolf Knauf
ganz herzlich bedanken.
Ohne seine fachliche Kompetenz,
begründet durch seine parteipolitische Tätigkeit für
die Bürgergemeinschaft für Bielefeld und Umgebung wäre
ich vermutlich niemals auf die Idee gekommen, direkt mit den
Regierungsbehörden in Schwerin persönlich zu verhandeln.
Der Wirtschaftsminister Lehment (FDP) war Herrn Knauf seit 1990
bekannt. Mit seiner charmanten Art hat es Herr Knauf hervorragend
verstanden, uns beiden in den Ministerien überall Zutritt zu
verschaffen.
Als ich im Februar 1991 an diverse Herausgeber
von Tageszeitungen schrieb, um auf die Problematik der
"Aktion-Rose-Opfer" aufmerksam zu machen, interessierte
sich nur der Herausgeber der FAZ Frankfurter Allgemeine Zeitung, F.
U. F. dafür. Er rief mich in Türkheim (Bayern) an und bat
um Unterlagen. 45 Minuten nahm er sich für das Telefonat mit
mir. Gleich rief ich Herrn Knauf in Bielefeld an und er sagte mir:
"Alles persönlich machen, nichts mit der Post schicken!"
So
kopierte ich an diesem Abend ca. 400 Seiten, Urteile, Berichte der
Betroffenen, Schriftverkehr mit der Ost-CDU, an die das Hotel
Deutsches Haus ab 1952 verpachtet war etc. Morgens um 4 Uhr fuhr ich
von Türkheim nach Frankfurt,
war Punkt 9 Uhr in der
Tiefgarage der FAZ und fragte mich zum Herausgeberbüro durch.
Die Sekretärin sagte: "Gestern Abend um 19 Uhr vermittelte
ich dieses letzte Gespräch an Sie, - jetzt sind Sie schon da?
Ich hole sofort Herrn Dr. F. aus einer Sitzung. "
Nach
wenigen Minuten stürmte der Herausgeber der FAZ freundlich auf
mich zu, im Schlepp mit einem jungen Mann, Herrn St. Nach meinem
Referat zur Sachlage erklärte Dr. F.:
IN 2 TAGEN HABE ICH EIN
PERSÖNLICHES GESPRÄCH MIT HERRN BUNDESKANZLER KOHL IN BONN,
DANN WERDE ICH IHN AUF DIE AKTION ROSE ANSPRECHEN!
Unmittelbar
darauf sollte Herr St. in die ehemalige DDR geschickt werden, um vor
Ort zu recherchieren. Einige große Zeitungsartikel der FAZ
folgten.
Ich hörte dann über meinen neuen
Draht:
KANZLER KOHL WAR üBER DIE AKTION ROSE BIS DATO
NICHT INFORMIERT. Ich wurde gebeten, Unterlagen aus dem Urteil gegen
meinen Vater Hilard Schmidt an das Kanzleramt in Bonn zu
senden.
Wenige Tage darauf fuhr ich mit Rudolf Knauf
zum Zentralarchiv Barby an der Elbe, südlich von Magdeburg, wo wir Kopien unserer Grundbücher zu erhalten hofften. Es klappte auch, in allen Grundbüchern waren noch die Aktion Rose Opfer als Eigentümer eingetragen 1991! Also konnte niemand sonst "Eigentümer" geworden sein!
Zur Regierung in
Schwerin, in folgender Reihenfolge, nachdem Rudolf Knauf von
Bielefeld alle Gespächstermin vorher koordiniert hatte:
-Innenministerium wo mir der Mitarbeiter eine
"WERTAUSGLEICHVEREINBARUNG" empfahl
-Finanzministerium
in der Schloßstraße bei den Herren J. aus Hamburg und K.
aus Bützow. Hier versicherte mir Herr J.: "Wenn noch mehr
Fälle der Aktion Rose mit Urteilen so gelagert sind, wie bei
Ihrer Familie, ziehen wir die Eigentumsrückgabe vor und geben
zuerst die Aktion Rose Anwesen zurück!" -ICH VERSPRACH EIN
RUNDSCHREIBEN AN ALLE MITGLIEDER .
Nach 1 Woche hatte das
Finanzministerium Schwerin von zig- Aktion Rose Opfern die Urteile in
den Akten und die BEVORZUGTE EIGENTUMSRÜCKGABE
BEGANN!
-Justiz-Ministerium Herrn H. Dieser unscheinbare alte
Herr, der in einem primitiv ausgestatteten Büro ohne Telefon saß
mit einer Einrichtung, die aus den 30er Jahren zu stammen schien,
öffnete uns allen einen Weg in Richtung unserer Heimat, der
Insel Rügen.
Der DDR-Staat hatte alle Hoteleigentümer in
der "Aktion Rose" mit unsinnigen Anschuldigungen
"kriminalisiert". Als Folge dieser Urteile wurde das
Eigentum vom Deutschen Staat eingezogen.
Voraussetzung nach
"rechtsstaatlichem Ermessen" war nun die Reihenfolge
einzuhalten:
REHABILITIERUNG der damals verurteilten Hoteliers
Vorlage der rechtskräftigen Rehabilitierung als Grundlage für die Eigentumsrückgabe beim neu geschaffenen "Amt für offene Vermögens fragen"
Nachweis, daß
dieses Eigentum schon vor 1933 im Eigentum der Familie war. Als
besondere Episode füge ich für Herrn Rudolf Knauf
ein:
"Die DDR hatte nur ca. 30 West-Leitungen. Neue
Telefonleitungen mußten erst durch massiven Einsatz von
Technik geschaffen werden. Eine direkte Anwahl auch von Behörden
in der ehem. DDR war schier unmöglich. Eines Abends um 19.30
Uhr war Herr H., ein Jurist aus Bremen, der zum Aufbau Ost hier, an
dieser maßgeblichen Stelle eingesetzt war, allein im Büro.
Herr Knauf aus Bielefeld hatte einen Besprechungstermin zu dieser
Zeit erhalten. Als der Jurist, Herr H. telefonieren wollte, mußte
er erst zum Pförtner gehen, weil sein Büro über kein
Festnetz-Telefon verfügte, nur über ein Funktelefon, ein
rechter Kasten, weil es 1991 noch keine Handys in unserer heutigen
Form gab.
Herrn H. vom Justizministerium war es auch persönlich
zu verdanken, daß wir, Herrn Knauf und ich die Geheimnummer
der Landesregierung erhielten. Alle Telefonate in alle Ministerien
in Schwerin waren über eine Hamburger Vorwahl zu erreichen. So
war es uns beiden möglich,
a l l e unsere
Kontakte zu knüpfen.
Im
März 1991 rief mich dann das Kanzleramt aus Bonn an. Eine Frau
Steiner-Hoffmann bat mich darum, das Kanzleramt auf dem Laufenden zu
halten über unsere Aktivitäten und über den
Wiederaufbau auf der Insel Rügen. Ich sollte fortlaufend
Berichte schreiben über mögliche Schwierigkeiten mit den
Behörden auf Rügen oder anderweitig, da man von Bonn aus
nicht alles koordinieren könne.
Meine Mutter Liselotte
Schmidt sagte zu mir: "Jetzt bist Du durch! Jetzt wird uns als
politischen Opfern der DDR zugehört!"
Vor allem die
Aussage, daß ich über den Aufbau im Osten berichten
sollte, ließ mich aufhorchen, schließlich war doch im
Februar, also vor wenigen Wochen überhaupt nicht geplant, das
Eigentum der Aktion Rose Opfer zurück zu geben.
Damals hätte
man die AKTION ROSE NOCH MIT DER BODENREFORM in einen Topf
geworfen!
Bald darauf kam ein weiterer Anruf. Es rauschte in
der Leitung, also kam der Anruf aus dem "OSTEN!" "WENN
DER BESCHLUSS SO BLEIBT, ZIEHEN WIR IHN MIT DER AXT AN IHNEN
NACH!"
"Welcher Beschluß ?"
Es wurde
aufgelegt. Zu diesem Zeitpunkt hatte ein Gespräch mit dem
Finanzministerium und dem CDU Landrat Klaus Eckfeldt stattgefunden
und die politisch verantwortlichen auf der Insel Rügen wurden
von der Landesregierung informiert, daß alle Aktion Rose
Grundstücke zurückzugeben seien.
Dies sehe ich als
den ERFOLG MEINES LEBENS an, zusammen mit Rudolf Knauf erreicht zu
haben, daß zumindest ein Teil des DDR-UNRECHTES wieder behoben
werden konnte.
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