Wie funktioniert die „Rasterfahndung“

Die Deutsche Volkspolizei, die bei der angeblichen "Wende" zur Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern wurde, mußte nun lernen, welche Errungenschaften im Goldenen Westen dazu geführt haben, Verbrecher schneller zur Strecke zu bringen.
Ab dem Jahr 2000 sollte die RASTERFAHNDUNG zur Anwendung kommen.

Man stellt durch RASTER fest, wer welchen Deliktes schon einmal "beschuldigt" war. Ein ganz einfaches Prinzip. Etwa so:
Der beliebteste Schriftsteller der Insel Rügen, Siegfried Schmidt, * 01/1953 wurde im März 1953 durch die Gemeinde Ostseebad Göhren aus dem Elternhaus "deportiert" in das Haus Frohsinn in der Carlstraße in Göhren, im März 1953 erfolgte durch das Innenministerium der DDR die "Zwangsausweisung aus dem Kreis Rügen" deklariert als "Wirtschaftsverbrecher".

Rasteraufbau:
Man gebe im Computer des Bundeskriminalamtes ein:
Gesucht werden alle "Wirtschaftsverbrecher"
Man erhält alle als "Wirtschaftsverbrecher" deklarierten zwangsausgewiesenen Hoteliersfamilien entlang der Deutschen Ostseeküste, die in der "Aktion Rose"
zusammen mit ihren Familien vom Deutschen Staat ersatzlos enteignet -auch ohne Urteil- wurden und zwangsausgewiesen wurden.
Aus diesen ca. 440 Familien werden alle Familienmitglieder ausgewählt.

RASTER 1 ist fertig.

Man suche als nächstes vom Bundeskriminalamt alle Leute, die unangenehme Bücher schreiben, die Frechheit haben, ihre eigene Meinung zu sagen, was im Nazi - und DDR Regime zur sofortigen Inhaftierung geführt hätte.
Man gibt auch diese Daten im RASTER ein und findet 1 Buch, das einem Bestimmten nicht passt. Die Polizei-Aktion 2000 (Kapitel 6) läuft an.

RASTER 2 ist fertig. Der beliebteste Rügener Schriftsteller Siegfried Schmidt aus Göhren auf Rügen wird geortet.

Nun wird noch jemand gesucht, der bereits einmal aufgefallen ist, als nach "SCHWARZARBEITERN" gesucht wurde.
Ein Brief des Amtes Mönchgut-Granitz hatte im Januar 1996 den Weg zum Landratsamt Rügen gefunden und zum Hauptzollamt Stralsund. Der verantwortliche
Amtsleiter des Ordnungsamtes Mönchgut-Granitz hatte während seiner Tätigkeit
als Bürgermeister von Göhren noch 1994, also über 5 Jahre nach der
"angeblichen Wende" 2 Grundstücke einer angeblichen "Wirtschaftsverbrecherin" an eine gemeinnützige Gesellschaft aus Wiesbaden verkauft. Daher hatte der Schriftsteller Siegfried Schmidt "Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft" gegen den Bürgermeister von Göhren gestellt. Die späte RACHE folgte mit der unsinnigen Behauptung gegenüber dem
1.) Landratsamt Rügen
2.) Hauptzollamt Stralsund
"es könnte sein, daß in einem der Häuser des Siegfried Schmidt ""SCHWARZARBEITER"" beschäftigt sind."

3. RASTER - SCHWARZARBEITER  ist erstellt!

4. RASTER - ANONYMER BRIEFSCHREIBER wird gesucht !

1997 fand auf Antrag vermutlich des Landratsamtes Rügen in der Privatwohnung des beliebtesten Rügener Schriftstellers Siegfried Schmidt eine Hausdurchsuchung statt. Ein "Richterlicher Durchsuchungsbefehl" einer Richterin vom Amtsgericht Bergen wurde abgegeben. Zum Glück war ein Freund des beliebten Schriftstellers aus Bayern zu Besuch, der als Richter an einem rechtsstaatlichen Gericht arbeitet. Dieser wurde als Zeuge geholt.
Merke auf!! Die Richterin des Amtsgerichtes Bergen bewilligte die Durchsuchung der Privaträume und der "GESCHäFTSRÄUME" Geschäftsräume waren aber im Privatwohnhaus überhaupt nicht vorhanden. Demgemäß ist davon auszugehen, daß die Richterin des Amtsgerichtes Bergen FALSCH oder überhaupt nicht vom politischen Hintergrund dieser Aktion informiert war.
2 ganze Mitarbeiter der Kriminalpolizei waren abgeordnet worden, das Privatwohnhaus zu durchsuchen. Es war auch im Landkreis Rügen bekannt, daß der beliebte Schriftsteller soeben beim Verfassen des neuen Buches "Rügen nach der Wende" war, das 1998 herausgegeben wurde und dessen Manuskripte auf der Schreibmaschine erstellt wurden, um diese dann in Fotokopie im Buch abzulichten.
Setzen wäre zu teuer geworden!

Statt abzuwarten, bis das Buch "Rügen nach der Wende" veröffentlicht ist mit allen Fotokopien, konnten es einige Leute nicht abwarten, dem beliebten Schriftsteller auf den Schlips zu treten.
HAUSDURCHSUCHUNG in allen Wohn- und Geschäftsräumen.

So sagte ich zu den beiden Polizeibeamten von der Kripo. Also, ich schreibe an meinem 3. Buch, da steht meine Schreibmaschine, da sind die fertigen Manuskripte. Mein Wohnhaus verfügt über eine Wohn- und Nutzfläche von ca. 1500 qm, falls Sie Geschäftsräume durchsuchen möchten, das benachbarte Hotel Deutsches Haus R. Zobel, das mir zu einem geringen Bruchteil mit gehört, ist dzt. mit ca. 40 Hotelgästen belegt, deren Hotelzimmer Sie dann ja -nach diesem Richterlichen Durchsuchungsbefehl- mit durchsuchen sollen um einen "ANONYMEN BRIEFSCHREIBER" festzustellen. Das sind nochmals ca. 1500 qm Wohn- und Nutzfläche. Da sind Sie mit 2 Leuten aber zu wenig, welche Zeit haben Sie für eine ordentliche Durchsuchung bekommen?
Wir wollen nur Ihre Schreibmaschinen mitnehmen und beschlagnahmen. Sie bekommen auch eine Quittung. Also führte ich einen der Herren durch meine Wohnung, der 2. blieb gegenüber meinem Freund, dem Richter aus Bayern sitzen und "zitterte"! (Warum der wohl zitterte?)
Meine Schreibmaschine wurde gesichert, anschließend die Wohnung meiner 84-jährigen Mutter durchsucht, die in der RASTERFAHNDUNG als
WIRTSCHAFTSVERBRECHER von 1953 auch festgehalten wurde, hier ihre völlig unbrauchbare und seit Jahren nicht mehr genutzte Kofferschreibmaschine mitgenommen.
Dann folgte noch eine genaue Inspektion des Fußbodens meines 77 qm großen Wohnzimmers und der Polizist rief erfreut: "Da ist ja noch eine Schreibmaschine! Die nehmen wir auch mit!" - "Das ist die Koffernähmaschine meiner Mutter, darauf kann man vielleicht in Blindenschrift Briefe an die Blinden in den Behörden schreiben, die solche Aktionen der Polizei genehmigen und veranlassen!" - Dann wollte der Polizist die Koffernähmaschine doch nicht mitnehmen.

1 Protokoll wurde verfasst und nach 1 Jahr die kaputte Schreibmaschine, die nicht mehr zu brauchen war zurückgegeben. Auf meinen Antrag an die
STAATSANWALTSCHAFT STRALSUND, meine Schreibmaschine in gebrauchsfähigem Zustand zurückzugeben, wurde "nicht geantwortet - wie zu DDR-Zeiten!"

4. RASTER - ANONYMER BRIEFSCHREIBER ist erstellt!

Wenn nun also auf der Insel Rügen oder Europaweit gesucht wird nach
"Schwarzarbeiter" - wird der beliebteste Rügener Schriftsteller ausgewählt, vermutlich mit anderen zusammen
oder"Wirtschaftsverbrecher" -wie hatten es schon zu, 4. RASTER werden ausgewählt Siegfried Schmidt, der beliebte Schriftsteller und Liselotte Schmidt, Hotelier und Kunstmaler, Göhren/Rg.

oder
"Anonymer Briefschreiber" der beliebte Schriftsteller Siegfried Schmidt
oder "Verfasser von Büchern"   "dto.

Egal was ist, der RASTER ist fertig, danach wird gearbeitet.

Andere Aktionen der DDR-Rechtsnachfolger mögen noch eine Rolle spielen, denn schließlich sind alle Mitarbeiter des ÖFFENTLICHEN DIENSTES, die noch nach der Wende das beschlagnahmte Eigentum der vom Deutschen Staat als Wirtschaftsverbrecher deportierten Minderjährigen verhökert haben, doch irgend wo im öffentlichen Dienst tätig, in Ämtern, die diese Durchsuchungs- und Beschuldigungs-Aktionen in die Wege geleitet haben. Auch wenn man leider nichts gefunden hat, der RASTER ist fertig. Und so geht die staatliche Gängelung weiter, als würde Adolf Hitler noch immer "DIE POLITISCH VERFOLGTE FAMILIE Zobel IM VISIER HABEN, die als "BEKENNENDE CHRISTEN" ab 1933 zu ihrem Glauben stand, was u.a. dazu führte, daß der Hotelier Reinhold Zobel aller seiner Ehrenämter beraubt wurde als 1. Schöffe von Göhren (Laien-Richter) und als 2.Bürgermeister von Göhren. Die Einschleusung eines Mitarbeiters der GESTAPO als Kellner im Haus wurde vom Staat veranlasst, um die privaten Umgänge der Familie Zobel auszukundschaften.

Was die GESTAPO nicht fand, waren an festen Abenden in der Wochen die Privateinladungen der Familie Zobel, in deren Rahmen in der Privatwohnung die Gottesdienste der "BEKENNENDEN CHRISTEN IN GÖHREN" stattfanden.

Mir scheint, als sei diese RASTERFAHNUNG nichts Neues!





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