Polizeiaktion 1996

Erfahrungen des als 5-wöchigem Kind zum "Wirtschaftsverbrecher der DDR"
erklärten Siegfried Schmidt nach der Rückkehr in das Gebiet der ehemaligen DDR auf der Insel Rügen
Fallbeispiel: Aushebelung des Grundgesetzes, willkürliche Durchsuchung meines Privatwohnhauses durch die Polizei und das Hauptzollamt Stralsund
obere Behörde: Oberfinanzdirektion Rostock, Präsident: HERR SCHWARZ
Tatort: mein Privatwohnhaus, Zobelhaus, Carlstraße 3A, 18586 Göhren/Rügen
Tatzeit: 22. Januar 1996 - 6 Jahre nach der "angeblichen Wende!"

WAS SIND SCHWARZ - ARBEITER ?

Eine Behörde mit dem Präsidenten namens SCHWARZ sandte ihre ARBEITER aus, um SCHWARZ - ARBEITER im Privatwohnhaus des legendären Schriftstellers Siegfried Schmidt im Ostseebad Göhren auf Rügen zu erkunden.
Ich merke an: "Die Presse- und Meinungsfreiheit ist in diesem unseren Lande mit dem Bundeskanzler Helmut Kohl noch nicht abgeschafft, obwohl Regierungsabsichten kund getan wurden, die Pressefreiheit abzuschaffen!"

Laut Landratsamt Rügen, vertreten durch den stellvertretenden Landrat Dr. Udo Knapp von der SPD wurde mir nach dem Staatsüberfall mitgeteilt, das Amt Mönchgut-Granitz habe Meldungen an das Hauptzollamt Stralsund und das Landratsamt Rügen veranlasst mit der Behauptung:
"Es könnte sein, daß in einem der Häuser des Herrn Schmidt SCHWARZ-ARBEITER beschäftigt sind!" - Das ist nicht strafbar, es waren zwar keine SCHWARZ-ARBEITER da, aber man hat es ja auch nicht ausdrücklich behauptet.
Nur die übergeordneten Behörden sind dem Anzeigeerstatter auf den Leim gegangen!

Man legt also eine größere Strecke per PKW Großeinsatz zurück, das Hauptzollamt kommt aus dem 50 Kilometer entfernten Stralsund, die Polizei aus dem Nachbarort Baabe (wo zu DDR-Zeiten die STAATSSICHERHEIT ihr Unwesen trieb).

Man gabelt diverse bewaffnete Polizisten mit Handys auf - um dem Ganzen einen Schick der geballten STAATSMACHT zu geben - und fährt nach Göhren auf Rügen, um den berühmten, nach der "Wende" zurückgekehrten Schriftsteller Siegfried Schmidt in seinem Privatwohnhaus zu  "b e s u c h e n".

Das Privatwohnhaus wurde 1995 vom Amt für "offene" Vermögensfragen ausschließlich als Wohnhaus übertragen und ist seit dem als verschlossenes, der Öffentlichkeit nicht zugängliches Privatwohnhaus genutzt.

Das letzte Buch "STASI AKTION ROSE" war 1994 im Eigenverlag erschienen, Druck im Hohenloher Druck- und Verlagshaus, Gerabronn/Württemberg.

über ein benachbartes Hotelgrundstück folgte eine STAATSAKTION, wie man sie wohl während der DDR-ZEIT mehrfach gegen Andersdenkende durchgezogen hat. Alles klappt wie geschmiert.
12 Beamte, einige davon bewaffnet, einige wie bei der STASI-AKTION-ROSE in Zivil, nur einer weist sich aus als Mitarbeiter des Hauptzollamtes Stralsund.

5 Einsatzfahrzeuge, teils mit Aufschrift ZOLL oder POLIZEI kamen zum Einsatz gegen die Privatperson.
Die Carlstraße und die Schulstraße, über die man das private Zobelhaus
erreicht, wurden durch die Einsatzfahrzeuge der geballten Staatsmacht blockiert.
Polizisten mit Handys patroullierten an der Carlstraße und die Bevölkerung hatte den Eindruck:
"Die nächste AKTION ROSE zur Enteignung zurückgekehrter politisch Verfolgter und zurückgekehrter Eigentümer" läuft an.

über ein benachbartes Hotelgrundstück, Carlstraße 3 und Späher von der Carlstraße 4 erfolgt der übergriff auf das Privathaus Carlstraße 3A, ein gänzlich unabhängiges Grundstück weit ab von den Hotels in der Nachbarschaft. Der bekannte Schriftsteller bewohnt sein Haus allein, 2 Mietwohnungen sind vermietet, beide Mieter renovieren den letzten Schliff an ihren Familienwohnungen. Der Rädelsführer der STAATSMACHT gibt an: Wir wollen in Ihren Flachbau, dort wird gehämmert! "Natürlich kann in meinem Wohnhaus gehämmert werden, wen stört denn das? Wenn Sie mein Haus betreten wollen, brauchen Sie einen richterlichen Durchsuchungsbefehl, sonst lasse ich Sie nicht herein, schließlich habe
ich Sie nicht eingeladen!" -
Der Rädelsführer gab an: "ENTWEDER LASSEN SIE UNS FREIWILLIG IN IHR WOHNHAUS ODER SIE BEZAHLEN DM 50.000,-- AN DIE STAATSKASSE!" (Nach der Hausrenovierung habe ich nicht mehr so viel Geld.)

Um meine Haustür nicht aufschließen zu müssen, ging ich zu einem der benachbarten Hotels und versuchte von dort, meinen Anwalt zu erreichen. DAS TELEFON WAR BLOCKIERT!! ZUSTÄNDE WIE IN DER   Z O N E  !!!
Nochmals wurden DM 50.000,-- von mir gefordert.
"Ich lasse Sie jetzt nur mit einer Anzeige bei der Polizei in mein Haus mit dem Gegenstand: HAUSFRIEDENSBRUCH UND NÖTIGUNG!!!"
"Sie können und anzeigen wie Sie sollen, wir haben die Polizei gleich
mitgebracht!"

Kaum hatte ich meine Haustür aufgeschlossen, stürmten die Beamten auf meine Dachbodenleiter, wo ich damit beschäftigt war, Dämmwolle auszulegen, denn wir hatten immerhin 20 Grad untere Null, der Boden war bis zu 1,5o Meter tief gefroren und ca. 180 Häuser in Göhren waren durch Frost von der öffentlichen Wasserversorgung abgefroren, so daß täglich die Feuerwehr 10 Liter Brauchwasser und 1o Liter Trinkwasser brachte. Das Brauchwasser hatte ich neben mein Toilettenbecken gestellt, um überhaupt spülen zu können und nicht in den Garten gehen zu müssen.

1 Beamter stieg auf meine Bodenleiter und leuchtete mit einer mitgebrachten Taschenlampe den Kriechboden aus. Er kam wieder herunter.
Meine beiden Mieter standen in meinem Wohnzimmer, einer die Bierdose in der linken Hand, einer in der rechten Hand. Beide wurden nach ihren Ausweisen und ihren "HANDWERKSKARTEN" befragt. Mich fragte man nicht nach meiner HANDWERKSKARTE, obwohl meine Bücher über 4 Kontinente verteilt sind.
Meinen Personalausweis sollte ich zeigen, den holte ich aus dem Wohnzimmerschrank. "Sie wohnen ja wirklich hier!" rief erstaunt der Rädelsführer. "Wo soll ich denn sonst wohnen, Sie stehen jetzt in meinem Wohnzimmer!" - "So ein großes Wohnzimmer gibt es überhaupt nicht, außerdem sind hier kaum Möbel!"
(Wie ich wohne bleibt noch immer meiner Sache).

Man besichtigte die Toilette und den Wassereimer daneben.
OFFENBAR HATTE DER ANSTIFTER, HERR SCHWARZ NICHT DARÜBER INFORMIERT, DASS DIE WASSERLEITUNG IN GÖHREN WEGEN 20 Grad minus ZUGEFROREN WAR. In einem späteren Bericht LOG DER RÄDELSFÜHRER DANN ZUSAMMEN: Das Haus hatte keine Heizung und keine Wasserversorgung!

Die Mietwohnungen meiner beiden Mieter wurden besichtigt. Ich wartete seit 2 Wochen auf die Lieferung der Innenfarbe, da ich mein Haus von innen geringfügig renovieren wollte.

Nun wollte man noch den Keller sehen. Logisch, wo hat ein Schriftsteller sein ARCHIV? Im Keller. 2 Beamte stürmten mit Taschenlampen in die Tiefe. Ich hinterher und machte Licht. "Warum machen Sie sich denn kein Licht?"
"Ach- wir dachten, hier wäre kein Licht!" (So ein Blödsinn, das Haus stand seit fast 4o Jahren, wie sollen denn die STASIS vom Ministerium des Innern der DDR hier gehaust haben, die unser Grundstück 38 Jahre bis 1991 besetzt hatten?)

Meine Akten wurden besichtigt, meine Werkstatt, mein Holzkeller, Regale mit Buchhaltungsbelegen. Was da wohl so interessant war, dass eine Hausdurchsuchung ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl durchgeführt werden musste.

Enttäuscht kam der Rädelsführer aus dem Keller zurück. Sie gingen wieder. Zogen ab und endlich konnte ich wieder telefonieren. Die Telefonsperre war wohl aufgehoben worden. Vergeblich schrieb mein Anwalt das Landratsamt Rügen an, das erst Wochen nach dieser STAATSAKTION GEGEN MEIN PRIVATWOHNHAUS UND MICH wieder eine Sprache fand.

Meine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch und Nötigung wurde von der Staatsanwaltschaft Stralsund eingestellt. Was will man schon von einer ehemaligen DDR-Behörde erwarten. Die haben eben noch keine Ahnung vom "Rechts"-Staat, wenn sie 45 Jahre "Links-" Staat gemacht haben.

3 Tage nach der Aktion SCHWARZ-ARBEITER kam der Rädelsführer erneut mit einem 2. Herrn, der sich nicht vorstellt und übergab eine Prüfungsverfügung. Demnach sei man im Privatwohnhaus des weltbekannten Schriftsteller Siegfried Schmidt auf der Suche nach SCHWARZ ARBEITERN  gewesen.

Meine Beschwerde unmittelbar nach der Durchsuchungsaktion der Behörde des Herrn PRÄSIDENTEN DER OBERFINANZDIREKTION HERRN SCHWARZ hatte offenbar Teilerfolg. Sonst wäre man sicherlich nach alter DDR-Methode zur Tagesordnung übergegangen und hätte nicht versucht, mein privates, der ÖFFENTLICHKEIT nicht zugängliches Wohnhaus zum ÖFFENTLICH ZUGÄNGLICHEN HAUS zu erklären.

Im September 1995 war durch eine Firma aus dem Nachbarort Middelhagen eine Gas-Zentralheizungsanlage im Zobelhaus eingebaut worden. Durch die enorme Kälte hatte ich vom September bis Februar ca. 5.000 Kubikmeter Erdgas verbraucht, damit meine Heizungs- und Wasseranlage nicht einfror. Trotzdem behauptete das Hauptzollamt Stralsund später in einem Rechtfertigungsversuch: Das Haus war weder beheizbar, noch an eine Wasserleitung angeschlossen!

Die DDR-Altkader lügen wie gedruckt und werden vom Bundesdeutschen Steuerzahler sicherlich gut bezahlt, um solche Willkürakte gegen politisch verfolgte Christen in Deutschland durchzuziehen.

1 Jahr später schon hatten sich die Genossen etwas Neues ausgesucht und kamen mit einem Richterlichen Durchsuchungsbefehl einer Richterin "Feger" vom Amtsgericht Bergen. Angeblich sollte ich unter dem Namen "Willi Plattes" einen Brief an den Landrat von Rügen geschrieben haben, der es rechtfertigen würde, mein Wohnhaus und alle Geschäftsräume zu durchsuchen.
So wurde mir von einer Richterin, die ich überhaupt nicht kenne 1997 unterstellt, ich würde "Geschäftsräume" in meiner Wohnung unterhalten. Wieder nur ein Versuch, mittels unhaltbarer Anschuldigungen einen unbescholtenen Bürger, der als Verfolgter des DDR-REGIMES bekannt ist, nach alter Stasi-Methode zu schikanieren.

Nach meinen Beschwerden wurde die Richterin vom Amtsgericht Bergen zum Landgericht Stralsund weggelobt.
Meine Eingaben an das Innenministerium in Schwerin, deren CDU Innenminister Rudi Geil aus Speyer als PERSÖNLICHER FREUND VON KANZLER HELMUT KOHL BEKANNT IST brachten nur dämliche Antworten aus dem Innenministerium. Kurz darauf wurde auch dieser unhaltbar gewordene Minister nach Berlin weggelobt.

Also, so geht das. Unhaltbare Anschuldigungen gegen POLITISCH VERFOLGTE IM LAND, schon wird man als Beamter oder Minister befördert.

Meine Antwort auf solche "Aktionen" wäre: Sofortige Versetzung der Verantwortlichen in den Ruhestand ohne Pensionsansprüche!

1992 lud mich der Bürgermeister von Baabe ein, an einer Öffentlichen Gemeinderatssitzung in Baabe teilzunehmen. Dort sollte ich in der Öffentlichkeit vortragen, wie ich mein geplantes Cafehaus auf unserem wieder freigegebenen Bauplatz am Kurpark bauen sollte.
So fuhr ich also nach Baabe und als der Bürgermeister mich bat zu sprechen, trug ich vor, wo und wie das Cafehaus erbaut werden sollte. Kaum, daß ich mit dem Vortrag zu Ende war, rief jemand von hinten: "Der soll in Göhren bleiben, den wollen wir hier nicht!"
Der Bürgermeister fuhr fort, er plane für die Gemeinde Baabe, auf meinem Grundstück am Kurpark ein Kurmittelhaus zu errichten.
Als ich ihn nach einigen Ausführungen unterbrach und erklärte, daß man nicht mehr auf fremden Grundstücken etwas bauen könne, was der Eigentümer nicht wollte und ich wollte kein Kurmittelhaus auf meinem Grundstück bauen lassen, sondern selbst ein Cafehaus bauen, brach der Bürgermeister seinen Vortrag ab.

Das war also ca.1992. Enteignung war wohl nicht mehr so leicht möglich, wie noch wenige Monate zuvor. Schweigen im Walde.

Ca.1996 rief mich der ehemalige Verwaltungsleiter von Göhren, H.D. im Zobelhaus an. Ich hatte mich gerade aus dem Hotel zurückgezogen um das private Zobelhaus zu sanieren. 1990 hatte dieser Verwaltungsleiter noch mitgewirkt, das seit der Ausweisung unserer Familie beschlagnahmte "Haus Heiderose" von meiner Schwester an Aktivisten der DDR zu "verkaufen". Nun war er Amtsleiter ich glaube für "Wirtschaftsförderung" im Amt Mönchgut-Granitz.
Plump der telefonische Vortrag: "Wir wollen Ihr Grundstück am Kurpark in Baabe enteignen und ein Parkhaus darauf bauen. Sie brauchen auch nicht gegen die Windmühlenflügel anlaufen, wir enteignen Sie trotzdem!"
Ich sagte ihm, Enteignungen gingen nicht mehr so leicht, wie 1990 in Göhren gehandhabt. Außerdem gab es für mein Grundstück am Kurpark seit 1924 einen gültigen Bebauungsplan und dieser sah hier ein Geschäftshaus auch ein Cafe vor, aber kein Parkhaus. So gleich machte ich ihm aber das Angebot, daß die Gemeinde Baabe mein Grundstück zu einem reellen Marktpreis von mir kaufen könne, wenn zunächst der seit der "Aktion Rose" beschlagnahmte Zobelhof von meiner Mutter Liselotte  v o l l s t ä n d i g   zurückgegeben würde. Hierin eingeschlossen natürlich die Fl.Nr. 261, wo der Pächter meiner Mutter seit 1926 wohnte. Dem Pächter hatte meine Mutter vor Jahren ein kostenloses Wohnungsrecht für seine gesamte Lebenszeit zugesichert, was er aber ablehnte, weil er "gekauft" habe. Zwar nicht von meiner Mutter, aber von der Gemeinde Baabe.
Für den Fall der vollständigen Rückgabe des Zobelhofes, Baujahr des massiven Backsteinhauses aus dem Jahr 1680, bot ich der Gemeinde Baabe auch die Möglichkeit eines Erbpachtvertrages für mein Grundstück an Kurpark an.
Schriftverkehr wurde geführt, die Gemeinde Baabe wollte dann aber nichts mehr davon wissen.

Baupläne

Und nicht zuletzt habe ich von 1992 an bis ca. 2001 diverse Bauanträge für mein Grundstück bei der Gemeinde Baabe eingereicht. Die Ablehnungsgründe waren seltsam genug, gingen sie nun von der Gemeinde Baabe aus oder vom Landratsamt Rügen. Das Gleichnis mit einem Hund würde hier passen. Eingereicht wurden die Bauanträge aufgrund des gültigen Bebauungsplanes von 1924, der mir vorliegt. Eingereicht werden mußte in Baabe, zusammengearbeitet wurde dann mit dem Landratsamt Rügen. Es bestand also immer ein Zusammenhang zwischen beiden Behörden. Das Gleichnis mit dem Hund geht so: Man tritt einem Hund hinten auf den Schwanz, dann jault er vorne. Der Zusammenhang, der Körper des Hundes ist klar. Auch hier ist mir der Zusammenhang, das enge Zusammenwirken der Behörden vom Amt Mönchgut und dem Landratsamt Rügen klar.
Die Ablehnungen waren schon recht kurios! Einmal hieß es "Außenbereich im Innenbereich". Das Grundstück liegt zwar mitten im Ort, aber eben doch diese seltsame Bezeichnung. Ich glaube 2001 habe ich den letzten Bauantrag gestellt, der wieder abgelehnt wurde mit der Behauptung, ich hätte wesentliche Fragen nicht beantwortet, dabei habe ich alle 72 Fragen zur Bauordnung aus dem neuen, ab 1998 gültigen Bebauungsplan abgeschrieben und gleichzeitig dahinter beantwortet. Der Sachbearbeiter vom Bauamt des Kreises Rügen, Herr W. erklärte mir bei einer persönlichen Vorsprache: "Außenbereich im Innenbereich heißt: Das Grundstück ist zu groß, es müsste also zunächst geteilt werden 3163 qm" Aber wie teilen?
Das kostet bloß wieder!

Steuerfestsetzung

Zu Beginn der 90er Jahre sollte der Einheitswert neu festgelegt werden. 2 Mitarbeiter des Finanzamtes Bergen machten einen Termin mit mir und mein Steuerberater aus Türkheim in Bayern kam mit zum Termin. Erst ließ die Sachbearbeiterin vom Finanzamt Bergen ihren Frust über die
"Deutsche Einheit" an uns ab:
-Ich hätte keine Deutsche Einheit gebraucht, ich wollte nie ins Ausland reisen!

Der Einheitswert wurde dann von 1922 übernommen, aus 20.600 Goldmark wurden 20.600,-- DM. Was mir zu hoch erschien, denn schließlich war auf meinem Bauplatz inzwischen Wald gewachsen und meine Bauanträge wurden jeweils unter fadenscheinigen Begründungen abgelehnt.
-Sie können ja den qm für 15 Pfennig verkaufen, dann haben Sie für 1 Jahr die  Grundsteuer wieder heraus!

Nach dem dann neu abgeschlossenen Flächennutzungsplan, der mir als Grundstückseigentümer jeweils durch die Gemeinde Baabe zugestellt wurde, sollte ich Wünsche oder Anträge einreichen. Zusammen mit meinem Architekten machte ich diese auch, was aber auch jedes mal von der Gemeinde Baabe abgelehnt wurde, habe ich hier sogar schriftlich.
Um die Ansicht von der Kurpromenade her nicht zu beeinträchtigen, wollte ich eine "Niederfuhrt" (so hat es der Architekt wohl formuliert) hinter den Häusern in den Boden einlassen, für Autoverkehr.
Abgelehnt!

Nach dem Flächennutzungsplan sollten nun hier 4 Häuser errichtet werden, 2 an der Kurpromenade, 2 am Brautsteg. Meine Bemühungen wurde sogar offensichtlich unterstützt. Zunächst mußte ich eine
Gewerbegenehmigung
für die geplanten Ferienwohnungen anmelden. "Warum soll ein Gewerbe angemeldet werden, wenn überhaupt nicht klar ist, ob ich diesmal die Baugenehmigung bekomme?" -hier hatte dann auch wieder der Kreis Rügen eine andere Meinung als die Gemeinde Baabe- Also mußte ich ein "Gewerbe anmelden".
Dann bekam ich ein "Befürwortungsschreiben des Landkreises Rügen" für meinen touristischen Plan, in 4 Einfamilienhäusern (Fertighäuser einer Bornholmer/Dänischen Firma) 8 Ferienwohnungen zur Gründung einer eigenen Existenz zu bauen.
Dann mußte ich mit den Plänen und der Befürwortung, der Gewerbeanmeldung und dem Finanzplan nach Schwerin zum Wirtschaftsministerium fahren und die Unterlagen dort abgeben. Dort angekommen, wurde mir in Schwerin gesagt: "Wenn Sie vorher keinen Termin mit der Wirtschaftsförderung machen, können Sie mit keinem Sachbearbeiter sprechen!" So gab ich die Eingabe am Eingang ab und wartete.
Später bekam ich dann sogar einen "Zuwendungsbescheid" über DM 100.000,-- zur Schaffung meiner eigenen Existenz und diesen Bescheid gab ich dann im Bauamt ab.
Bald darauf folgte eine erneute "Ablehnung des Bauantrages".
Ein Gemeinderat aus Göhren, der auch in der Bauwirtschaft tätig ist, erklärte mir bald darauf, er habe erfahren, daß man mir nicht gönne, 100.000,-- DM verlorenen Zuschuß für meine eigene Existenz zu bekommen, daher habe man den Bauplan abgelehnt.

Nun könnte ich natürlich die Gemeinde Baabe auf Schadenersatz verklagen, auf Genehmigung meiner Bauanträge verklagen, aber was soll das. Jedenfalls werde ich n i c h t    den qm für 15 Pfennige verkaufen um mir die Grundsteuern zu sparen.
Auch werde ich nicht den Qm für 300,-- Euro an einen Gemeinderat von Baabe verkaufen, der mir im Jahr 2001 diesen Vorschlag machte. "Das wird teuer, der Kanal ist neu gelegt, da müssen Sie 25,-- Euro pro Qm bezahlen für den Kanalanschluß!"

Selbst Bangemachen durch einzelne Leute hat bisher nicht geholfen, daß ich meinen Bauplatz bisher noch nicht aus lauter Angst vor -Enteignungen
-Bebauung mit einem gemeinnützigen Kurmittelhaus
-Bebauung mit einem Parkhaus
verkauft habe. Solange ich kein Haus bauen darf, brauche ich auch keinen Kanal!

Die neue Landrätin, Kerstin Kassner hat es erstmals 2001 erwirkt, daß mir schriftlich mitgeteilt wurde, daß ich auf meinem Grundstück bauen darf, wenn ich alle Bauvorschriften einhalte.

Das ist doch einmal ein Vorteil.


Seit 1991 versucht die Gemeinde Ostseebad Baabe mein Erbteil aus dem Nachlass meines Großvaters Reinhold Zobel am Kurpark in Baabe an sich zu bringen. Vielleicht erfinden die Alt-Stasis aus Baabe laufend etwas Neues, um mich zu zermürben. 11 Jahre Terror der Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindebehörden haben gezeigt, daß alle Willkürakte unsinnig sind, weil sie zu keinem Ergebnis führen.

Noch 1990 verkaufte ein CDU Bürgermeister von Baabe große Teile des Zobelhofes am Selliner See in Baabe, ein weiterer Mitarbeiter der Gemeinde Göhren verkaufte 1990 das Grundstück meiner Schwester, auf dem seit 1919 zufällig ihr Haus steht an "AKTIVISTEN DER DDR" und der Bürgermeister von Göhren trieb es besonders wild und verkaufte noch 1994 2 Grundstücke meiner Schwester, die überhaupt nicht enteignet sind an eine "GEMEINNÜTZIGE GESELLSCHAFT AUS WIESBADEN" DEREN PRÄSIDENT ANGEBLICH EIN GUTER FREUND VON HELMUT KOHL SEI.


Die Unmöglichkeit der Verfügung über unser beschlagnahmtes aber nicht enteignetes Eigentum wird hier nachgewiesen


Der Staatsanwalt Winckelmann aus Schwerin teilte uns im Juli 1991 schriftlich mit, daß bis dato keine Enteignung der Aktion Rose Opfer erfolgt sei, weil zu einer Enteignung immer ein Urteil vorliegen müsse. Ein solche liege aber nicht vor, weder für:
-Liselotte Schmidt
-Regina Hörnlein
-Herbert Hörnlein

Auch konnten wir ja beglaubigte Grundbuchauszüge aus dem Zentralarchiv in Barby beibringen und dem "Amt für offene Vermögensfragen" in Bergen vorlegen, nach denen noch alle Eigentümer als Eigentümer in Abt. I des Grundbuches eingetragen waren, auch sind keinerlei Hypothekenbelastungen oder Zwangshypotheken der DDR aufgenommen und in den Grundbüchern eingetragen worden. Es kann also auch keine "Überschuldung" der Anwesen erfolgt sein, auf Grund derer dann ein "Zwangsverkauf" stattgefunden haben kann.

Insofern werteten wir alle dieses aufklärende Schreiben der Staatsanwaltschaft Schwerin so, daß ein Zwangsverkauf, selbst wenn er vor oder nach der "Wende" aus dem Eigentum der politisch verfolgten Gesamtfamilie Zobel/Hörnlein/Schmidt erfolgt sein sollte, überhaupt nicht möglich war.

All unsere Bemühungen waren jeweils auch auf "Ausgleich" mit der Gegenseite gerichtet. So bot meine Mutter der Pächterfamilie des Zobelhofes in Baabe auch ein "kostenloses lebenslanges Wohnungsrecht" auf dem Hof an, was aber vom Pächter großzügig abgelehnt wurde. Er hätte ja "gekauft".

Wenn aber, und so lesen wir es aus den Zeilen der Staatsanwaltschaft Schwerin, bis zum Juli 1991 überhaupt keine Enteignung erfolgt ist, so kann überhaupt niemand "Eigentum" erwerben, ohne daß der rechtmäßige Eigentümer aus den Familien Zobel/Hörnlein/Schmidt einem solchen Eigentumsübertrag zustimmt. Denn jetzt gilt ja wieder, vermutlich seit dem 3. Oktober 1990, das BGB und danach kann ein Eigentumsübergang nur dann erfolgen, wenn
1.) Einigung zwischen Eigentümer und Käufer
2.) Übergabe vom Eigentümer  a n  den  Käufer
3.) Umschreibung im Grundbuch erfolgt ist

In den Grundbüchern aus Barby standen noch die Aktion-Rose-Opfer.
Insofern kann niemand "redlich" das Eigentum der politisch verfolgten Familie außerhalb des BGB erlangt haben.

Und genau diesen Grundsatz haben wir bei allen Schriftsätzen und Begegnungen mit Behörden und Person verfolgt entsprechend den Eigentumsgrundsätzen des Römischen Rechtes, wie es in ganz Europa seit über 2000 Jahren zur Anwendung kommt.

Ich als im Rechtsstaat Deutschland aufgewachsener Bürger stehe auf dem Standpunkt,
daß   a l l e    Verfügungen durch andere, als die im Grundbuch
eingetragenen Eigentümer  r e c h t s s t a a t s w i d r i g    sind und
" versuchte " Verfügungen aus unserem Eigentum  s t r a f b a r    sein müssen!!

Gegen diesen meinen Grundsatz sprach sich aber einer derer aus, der ab 1990 noch aktiv als politisch Verantwortlicher auf der Insel Rügen versuchte, trotzdem das Eigentum der politisch verfolgten Familie Zobel/Hörnlein/Schmidt an andere zu
" V E R K A U F E N "
und zwar gezielt gegen den Willen der Eigentümerfamilie Zobel/Hörnlein/Schmidt, lange nach der Rückforderung bzw. Aufforderung zur Freigabe ab 28. November 1989, persönlich und mündlich in Göhren und Baabe nochmals bei den Gemeindeverwaltungen im April/Mai 1990 und schriftlich ja ohnehin mehrfach 1990.

Diese "versuchten" Verkäufe, wollen wir sie einmal so benennen, sind bis heute, im Jahr 2003 noch nicht vollständig wieder aufgehoben worden und behindern noch immer das einheitliche Recht in Deutschland, ja eigentlich das  
UNVERLETZLICHKEITS RECHT VON EIGENTUM.

Die Täter, die noch nach der "Wende" versuchten, das Eigentum der politisch verfolgten Familie zu verhökern, weit unter dem Wert, gegen den Willen der rechtmäßigen Eigentümer, sind sich nach ihrem Auftreten angeblich keiner Schuld bewußt, hier falsch gehandelt  zu haben.

Frech und dreist, so als bestünde der Unrechtsstaat DDR weiter, so als wäre die "AKTION ROSE MIT DEPORTATION UND ZWANGSAUSWEISUNG DER EIGENTÜMER -RECHTMÄSSIG" versucht die Deutsche Justiz einfach zur Tagesordnung überzugehen.

Daß Leute, die ab 1990 im Öffentlichen Dienst fremdes Eigentum verkauften, noch heute im Amt sind und nicht von der "rechtsstaatlichen Justiz" zur Verantwortung gezogen werden, und nicht "Schadenersatz" leisten müssen, wie es das
STAATSHAFTUNGSGESETZ
vorschreibt, bis heute nicht einmal durch die Gemeinden/Stadt zu haften ist, bei denen diese Mitarbeiter arbeiteten,  gezielt hier  n a c h w e i s l i c h    nicht enteignetes und im Grundbuch noch eingetragenes "Aktionrose-Eigentum" verkauften, sollte jedem Leser und jedem rechtsstaatlich Denkenden weltweit zu Denken geben.

Als klärende Anlage füge ich ein 3 seitiges Schreiben der Staatsanwaltschaft Schwerin bei, damit jeder Interessierte die Grundlage unseres Denkens und Handelns nachvollziehen kann.
Siegfried Schmidt

Anlage:
>>> Schreiben der Staatsanwalt Schwerin von 1991 <<<




















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